Es sei «hier oben eine bessere Besetzung als in der Arena», stieg Moderator Roland Rino Büchel, Nationalrat und GL-Mitglied des HEV, in den Abend ein und zitierte dabei einen Blick-Journalisten, den er zufällig im Zug getroffen hatte.
Ausschliesslich «Präsidenten» seien heute Abend vor Ort, einer davon sogar ein «Fast-Bundesrat», sagte er bei der Vorstellung der anwesenden Podiumsteilnehmer, die sich aus Gregor Rutz, Nationalrat und Präsident HEV Schweiz, Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbands, und Rolf Huber, Kantonsrat und Gemeindepräsident Oberriet, zusammensetzten.
Gregor Rutz betonte, die Vorlage sei das Resultat jahrelanger, ausgewogener Arbeit und biete einen fairen Systemwechsel: Die «Geistersteuer» Eigenmietwert werde abgeschafft, dafür würden aber auch bisherige Möglichkeiten für Steuerabzüge entfallen. Was man hier gemacht habe, sei eigentlich ein Musterbeispiel der schweizerischen Demokratie und des Föderalismus.
Es habe zwei Vorlagen gebraucht, weil es um zwei verschiedene Sachen gehe: Das eine sei das Gesetz, ein Systemwechsel, damit auf Erst- und Zweitliegenschaften kein Eigenmietwert mehr bezahlt werden müsse. Und beim anderen gehe es um die Verfassungskompetenz, die man den Kantonen gebe, damit sie auf die Zweitliegenschaften die Objektsteuern erheben können, wenn sie das wollen.
Es sei einfach eine Möglichkeit für die Kantone. Und um ihnen diese geben zu können, müsse man jetzt wieder abstimmen, denn Verfassungsänderungen brauchen in der Schweiz immer ein Volks- und das Ständemehr. Ziel sei ein grundsätzlich einfacheres, gerechteres System mit Anreizen für Wohneigentum, insbesondere auch für die Jungen.
Markus Ritter hob hervor, dass die Vorlage breit abgestützt sei – zunächst auch mit Unterstützung der SP und Grünen. Sie berücksichtige Anliegen von Mietern, Eigentümern, Stadt und Land. Sie sei wirklich so ausgestaltet, dass auf alles Rücksicht genommen worden sei: auf Mieter und Vermieter, auf Stadt und Land. Man sei auch auf die Anliegen der Kantone eingegangen. Er erwähnte auch die Möglichkeit zum Ersterwerberabzug. Dieser bedeute, dass diejenigen, die erstmals Wohneigentum kaufen, in den ersten zehn Jahren Abzüge im Hypothekarbereich tätigen können. Und auch denkmalpflegerische Abzüge seien weiter zugelassen, was von rechts und links unterstützt worden sei.
Er wies darauf hin, dass Kantone mit vielen Zweitwohnungen, wie zum Beispiel Tessin, Wallis oder Graubünden, Probleme mit den dadurch für die nötige Infrastruktur entstehenden Kosten hätten. Aber das Einkommen der Zweitwohnungsbesitzer werde momentan dort versteuert, wo die Erstwohnung ist, und nicht dort, wo sich die Zweitwohnung befindet. Und darum sollen auch diese Kantone nun die Möglichkeit bekommen, Objektsteuern einzuführen.
Befragt zu dem Grund, warum sich gerade der Bauernverband für ein Ja starkmacht, erläuterte er: «Besonders für pensionierte Bäuerinnen und Bauern ist die Abschaffung des Eigenmietwerts ein grosses Anliegen. Für sie ist Wohneigentum ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge.»