Im Mitteilungsblatt vom 19. September schreibt die Gemeinde, dass mit der Verfügung vom 17. Juli das AREG den kommunalen Rahmennutzungsplan der Gemeinde genehmigt hat. Mitte August sind Gesamtverfügungen eröffnet worden, gegen welche Rekurs eingelegt werden konnte. Ebensolche seien aber keine eingegangen und der Plan damit rechtskräftig, heisst im Artikel im Gemeindeblatt weiter.
«Widnau trifft keine Schuld»
Recherchen dieser Redaktion ergeben allerdings ein anderes Bild. So ist sehr wohl eine Einsprache eingegangen. Auch beim AREG ist man sich dieser Information mittlerweile bewusst, wie eine Nachfrage ergab. Amtsleiter Ralph Etter sagt: «Ihre Information ist richtig. Die Einsprache ist an das AREG adressiert gewesen und wie es aussieht nicht an die zuständige Rechtsabteilung weitergeleitet worden. Der Fehler ist bei uns passiert. Die Gemeinde Widnau trifft keine Schuld.»
Die Gemeinde Widnau will in Bälde mit einer Medienmitteilung kommunizieren, wie es in dieser Sache weitergehen soll, schreibt Gemeindeschreiberin Katja Hutter.