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Widnau
24.09.2025
24.09.2025 15:34 Uhr

Verfahrensfehler beim AREG: Widnauer Zonenplan muss angepasst werden

Bild: Archiv
Genehmigt, aber nicht rechtskräftig: Der kommunale Rahmennutzungsplan der Gemeinde Widnau sorgt für Wirbel. Grund ist ein Verfahrensfehler beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, das eine Einsprache übersehen hat – mit möglichen rechtlichen Folgen.

Im Mitteilungsblatt vom 19. September schreibt die Gemeinde, dass mit der Verfügung vom 17. Juli das AREG den kommunalen Rahmennutzungsplan der Gemeinde genehmigt hat. Mitte August sind Gesamtverfügungen eröffnet worden, gegen welche Rekurs eingelegt werden konnte. Ebensolche seien aber keine eingegangen und der Plan damit rechtskräftig, heisst im Artikel im Gemeindeblatt weiter.

«Widnau trifft keine Schuld»

Recherchen dieser Redaktion ergeben allerdings ein anderes Bild. So ist sehr wohl eine Einsprache eingegangen. Auch beim AREG ist man sich dieser Information mittlerweile bewusst, wie eine Nachfrage ergab. Amtsleiter Ralph Etter sagt: «Ihre Information ist richtig. Die Einsprache ist an das AREG adressiert gewesen und wie es aussieht nicht an die zuständige Rechtsabteilung weitergeleitet worden. Der Fehler ist bei uns passiert. Die Gemeinde Widnau trifft keine Schuld.»

Die Gemeinde Widnau will in Bälde mit einer Medienmitteilung kommunizieren, wie es in dieser Sache weitergehen soll, schreibt Gemeindeschreiberin Katja Hutter. 

Originalausschnitt aus dem am 19.09.2025 versendeten Widnauer Mitteilungsblatt Bild: zVg

Rekurs wird bearbeitet

Mittlerweile ist auch eine Erklärung der Gemeinde eingetroffen. Diese liest sich wie folgt. «Nachdem die Gemeinde am 18. September 2025 über die Rechtskraft des Rahmennutzungsplans orientiert hatte, informierte ein Einsprecher den Gemeinderat am 19. September 2025 über seinen Ende August beim BUD eingereichten Rekurs. Die folgenden Abklärungen beim Bau- und Umweltdepartement haben ergeben, dass die Eingabe bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei der zuständigen Stelle innerhalb des Departements eingetroffen ist.»

Der Rekursantrag betreffe ausschliesslich ein kleines Teilgebiet von Widnau in der Wohnzone (Mikroquartier «Frauenäcker»). Deshalb werde der Gemeinderat beim Bau- und Umweltdepartement um eine Teilrechtskraft des Zonenplans und Baureglements per 1. Januar 2026 ersuchen, damit in den nicht betroffenen Gebieten der neue Rahmennutzungsplan umgesetzt werden könne.

Fabian Alexander Meyer