Im erwähnten Artikel wurde sinngemäss behauptet, der betreffende Versicherungsbroker habe gegenüber dem Versicherungspool Rheintal in Bezug auf die Courtagen einen generellen Einheitssatz von 6,85% versprochen. Dies ist falsch. Richtig ist, dass der betreffende Broker von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften pro Branche (Sachversicherungen, Personenversicherungen, etc.) jeweils annähernd einheitliche Courtagen erhält und dass diese Courtagen bzw. der Verwaltungskostenanteil in der dargelegten Abrechnung für das Jahr 2015 (Bericht 2016) insgesamt über alle abgeschlossenen Versicherungsbranchen und -policen einem Prozentsatz von 6,85 entsprochen hat.
Aus diesem Grund widerrufen wir auch den im betreffenden Artikel wiedergegebenen Verdacht, wonach der erwähnte Broker nicht wahrheitsgetreue Angaben gemacht und möglicherweise absichtlich getäuscht habe. Für diesen Verdacht gibt es keine Grundlage.
rheintal24