Die Organisationsform habe sich bis anhin bewährt und soll beibehalten werden. Im Kanton St.Gallen kommen in Bezug auf diesen freiwilligen Instrumental- und Vokalunterricht unterschiedliche Handhabungen zur Anwendung.
Das Angebot des Musikunterrichtes findet ausserhalb des Unterrichtes nach Lehrplan für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum 25. Altersjahr, statt, wie unter anderem Sandro Hess, Präsident Die Mitte Rheintal, und Remo Maurer aus Altstätten in einer Motion schreiben.
Mehr Einheit gefordert
Gemäss der Antwort und Gutheissung der Motion ‹Gesetz über die musikalische Bildung im Kanton St.Gallen› (42.15.09) werden an Musikschulen rund 18'000 Schüler von über 1'000 Lehrpersonen im freiwilligen Instrumental- und Vokalunterricht unterrichtet.
Mit dem XVII. Nachtrag (Art. 20bis) zum Volksschulgesetz erhielten die Volksschulträger den Auftrag, Schülerinnen und Schülern der Volksschule und der kantonalen Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen den Zugang zu freiwilligem Instrumental- und Vokalunterricht zu ermöglichen.
«Damit gelten die Musikschulen in unserem Kanton als Teil der Bildung, aber es fehlt in unserem Kanton eine einheitliche Rechtsgrundlage», heisst es weiter.
Nach Art. 67a der Bundesverfassung haben Bund und Kantone im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten einen umfassenden Auftrag zur Förderung der musikalischen Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, erhalten. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Grundsätzen für die Förderung musikalisch Begabter.
Die Umsetzung dieser Bestimmung findet sich im nationalen Kulturförderungsgesetz konkretisiert. Der Kanton St.Gallen nimmt erstmals in diesem Jahr am Kulturförderungsprogramm des Bundes ‹Junge Talente Musik› gemäss der Leistungsvereinbarung Bundesamt für Kultur (BAK) und Kanton St.Gallen vom 22. Dezember 2022 teil.
Der Kanton St.Gallen hat in einer Vereinbarung vom 12. Januar 2023 für dieses Programm die Umsetzung an den Verband der St.Galler Volksschulträger (SGV) delegiert. Das Konzept für das Förderprogramm des Bundes ‹Junge Talente Musik› hat das BAK für den Kantons St.Gallen mit der unterzeichneten Leistungsvereinbarung vom 11. Oktober 2023 genehmigt und zur Umsetzung freigegeben.
So handhaben es andere Kantone
Gemäss dem Rahmenkonzept des Bundes müssen die Leistungserbringer (Musikschulen) Mindestvoraussetzungen erfüllen und der Kanton definiert das Verfahren für die Anerkennung der Leistungserbringer.
Der Verband der Musikschulen Schweiz (VMS) hat im März 2023 eine Zusammenstellung der kantonalen Gesetzgebung über die kommunalen und regionalen Musikschulen veröffentlicht.
So hat der Kanton Zürich am 11. November 2019 ein Musikschulgesetz (LS 410.6) erlassen, in
dem der Geltungsbereich, die Aufgaben der Gemeinden, der Auftrag, das Ziel, die Zusammenarbeit und die Anerkennung der Musikschulen gesetzlich geregelt sind. Ebenfalls hat der Kanton Bern (BSG 432.31) am 8. Juni 2011 ein Musikschulgesetz erlassen.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat eine Motion zu den Musikschulen überwiesen. Mit der Gutheissung der Motion ‹Gesetz über die musikalische Bildung im Kanton St.Gallen› befürwortete der Kantonsrat 2015 die Einbindung der Musikschulen.
Eine rechtliche Verankerung der Musikschulen auf Kantonsebene führt zur Harmonisierung der einzelnen Musikschulen, was sowohl für Leistungserbringer wie auch für Leistungsbezüger Rechtssicherheit bringt.