Das kantonale Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit 2021 die Verteilung von Förderbeiträgen zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen.
Einreichung des Gesuchsformulars
Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchsformulars inklusive der notwendigen Beilagen. Dieses Gesuchsformular steht auf den meisten Gemeinde-Homepages zum Download bereit. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.