Der Gemeinderat sieht vor, ein neues Reglement zu erlassen, das einerseits die Organisation, die Leitung und den Betrieb ordnet und andererseits die Grundsätze für das Pensionsverhältnis wie auch für die Taxordnung und die Hausordnung regelt, heisst es in einer Medienmitteilung. Das Reglement lehnt sich an andere neuere Reglemente ähnlicher Institutionen an.
Der Gemeinderat legt das neue Reglement zur Vernehmlassung bis 26. Juni 2023 auf. Der Vernehmlassungsentwurf des Reglements ist auf der Gemeinde-Website abrufbar oder kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Die Gemeinderatskanzlei (Neugasse 4, 9443 Widnau oder gemeinderatskanzlei@widnau.ch) steht bei Fragen zur Verfügung und nimmt die Rückmeldungen zum Reglements-Entwurf gerne entgegen. Nach der Vernehmlassung sieht der Gemeinderat vor, das Reglement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.