Der Gemeinderichtplan zeigt in den Grundzügen als Planungsziel, wie sich das Gemeindegebiet längerfristig räumlich entwickeln soll. Der Gemeinderichtplan ist behördenverbindlich. Er ist insbesondere bei der Überarbeitung bestehender und der Erarbeitung neuer Schutz-, Nutzungs- sowie Sondernutzungspläne zu beachten.
Öffentliche Mitwirkung
Am Mai 2022 verabschiedete der Gemeinderat – nach erfolgter Vorprüfung beim kantonalen Departement Bau und Volkswirtschaft – den Entwurf der kommunalen Richtplanung zu Handen der öffentlichen Mitwirkung, welche drei Monate dauerte. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gingen verschiedene Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein.
Zusammen mit der Kommission Planung und Baubewilligung hat der Gemeinderat die Rückmeldungen sorgfältig geprüft, aufgearbeitet und den Mitwirkenden schriftlich beantwortet. Bei der Weiterbearbeitung des kommunalen Richtplans wurden einige Anregungen aus der Bevölkerung berücksichtigt, andere wiederum konnten insbesondere aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht miteinbezogen werden.
Kommunaler Richtplan erlassen
Der Gemeinderat hat den kommunalen Richtplan am 9. Mai 2023 erlassen und reicht diesen, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht, dem Regierungsrat zur oberbehördlichen Genehmigung ein. Nach vorliegender Genehmigung des Regierungsrates bestimmt der Gemeinderat über den Zeitpunkt des gesamthaften Inkrafttretens des Gemeinderichtplans.
Nach Inkrafttreten des kommunalen Richtplans ist ab der zweiten Jahreshälfte die Weiterbearbeitung mit Baureglement, Zonenplan und Schutzverordnung geplant. Die Bevölkerung wird in diesen Prozess miteingebunden. Weitere Informationen dazu folgen zu einem späteren Zeitpunkt.