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20.03.2023
20.03.2023 15:15 Uhr

St.Galler Anwalt zieht vor Sekretärin blank

Das Kreisgericht St.Gallen
Das Kreisgericht St.Gallen Bild: mik
Ein Anwalt soll regelmässig im Büro blankgezogen haben, weil er sich dabei freier und entspannter gefühlt haben soll. Seine Hilfsassistentin war auf ihre Stelle angewiesen und musste den Anblick über sich ergehen lassen. Nun muss er sich vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten.

Im Sommer 2020 trat das Opfer eine Ausbildungsstelle als Sekretariatsassistentin in der Anwaltskanzlei ihres Nachbarn an, wie «FM1Today» aus der Anklageschrift weiss.

Zur Tagesordnung gehörten allerdings «cholerische Wutausbrüche», wenn der beschuldigte Anwalt schlecht gelaunt war. «Wenn der Beschuldigte hingegen keine Kleider trug, war er jeweils besser gelaunt», heisst es in der Anklageschrift weiter.

Beim ersten Entblössen sei der Beschuldigte «im Stress gewesen». Er habe das Opfer gefragt, ob es in Ordnung wäre, wenn er seine Kleider ausziehe; später sei er nur mit Socken bekleidet am Sekretariat vorbeigelaufen.

Auch bei einer Besprechung im Büro des Beschuldigten fragte er das Opfer, ob es okay sei, wenn er sich ausziehe. In der Anklageschrift heisst es weiter: «In der Folge zog sich der Anwalt bis auf die Socken aus und führte, nun besser gelaunt, die Sitzung.» Er soll während dieser auch eine Zeit lang an seinem Glied herumgespielt haben.

Es sei immer wieder zu solchen Sitzungen gekommen; in einem Fall soll sogar der Hund des Beschuldigten an seinem Geschlechtsteil geschleckt haben; dies sei ihm aber peinlich gewesen.

Nackt fühle er sich freier, so die Begründung des Anwalts. Das Opfer musste immer wieder den Anblick des Gliedes erdulden, weil sie auf die Stelle als Hilfsassistentin angewiesen war; die Frau sei in einer Zwangslage gewesen.

Die Staatsanwaltschaft fordert nun einen Schuldspruch wegen mehrfacher Ausnützung der Notlage. Verlangt wird eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 420 Franken.

Der Verhandlungstermin steht noch aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

pez/stgallen24/rheintal24
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