Das Jahresergebnis für den Allgemeinen Gemeindehaushalt wird gemäss den Vorgaben des Rechnungsmodells St. Galler Gemeinden (RMSG) als 2-stufige Erfolgsrechnung dargestellt. Dabei werden das operative Ergebnis und – nach Verbuchung der gesetzlich vorgegebenen Reserveveränderungen – das Gesamtergebnis getrennt ausgewiesen. Das operative Ergebnis aus der 1. Stufe der Erfolgsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 4’158’676.95 aus.
Budgetiert war ein Defizit von rund 3 Mio. Franken. Dieses positive Ergebnis ist nebst unerwarteten Mehrerträgen bei den Nebensteuern von rund 2 Mio. Franken auf Aufwertungsgewinne aus Neuschätzungen von Finanzliegenschaften (sog. «Buchgewinne») im Umfang von 2.8 Mio. Franken zurückzuführen. Zudem wirken sich ausserordentliche Rückerstattungen bei der Sozialhilfe sowie eine unerwartete Nachzahlung von Subventionen im Asylbereich positiv auf die Erträge aus.
Ohne diese nicht budgetierbaren und ausserordentlichen Sonderfaktoren würde das operative Ergebnis ein Defizit von rund 2.8 Mio. Franken ausweisen und damit ganz nahe bei der Budgetprognose liegen.
Auf der 2. Stufe der Erfolgsrechnung müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben Fr. 788’617.47 des Aufwertungsgewinnes der «Wertschwankungsreserve für das Finanzvermögen» zugeführt und aus Liegenschaftserträgen Fr. 492’784.67 in die «Reserve Werterhalt Finanzliegenschaften» eingelegt werden. Nach einem zusätzlichen Bezug aus der Vorfinanzierung für «Abschreibung Telefonanlage» wird auf der 2. Stufe ein Ertragsüberschuss von Fr. 2’894’035.96 ausgewiesen.
Es wird beantragt, Fr. 2’890’000.– in die bestehende Vorfinanzierung für «A-Massnahmen Widnau aus dem Aggloprogramm Rheintal (AP 4)» einzulegen. Der restliche Überschuss von Fr. 4’035.96 sei der Ausgleichsreserve zuzuweisen. Nach Verbuchung dieser Reserveveränderungen innerhalb der zweiten Stufe der Erfolgs¬rechnung weist das Gesamtergebnis einen Saldo von Fr. 0.– aus.