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Vorarlberg
04.11.2022

Mordfall Janine G.: Immer noch keine Anklage

Bereits im März wurde die Leiche der Janine G. gefunden (Symbolfoto)
Bereits im März wurde die Leiche der Janine G. gefunden (Symbolfoto) Bild: shutterstock.com
Es zieht sich hin. Obwohl der mutmassliche Haupttäter im Mordfall Janine G. seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt, wurde immer noch keine Anklage erhoben.

Die Vorgeschichte ist bekannt. Am 5. März wurde in einem Entwässerungsgraben im Lustenauer Ried nahe des Clubs «Sender» die Leiche der ermordeten Janine G. gefunden. Nur wenig später waren die beiden dringend Tatverdächtigen im Alter von 19 und 25 Jahren ermittelt und in Untersuchungshaft genommen.

In diesem Entwässerungsgraben wurde die Leiche von Janine D. gefunden Bild: neue.at

Ablauf der Gewalttat

Der jüngere der beiden wurde schon nach zwei Monaten aus der Haft entlassen. Er hatte bei den Ermittlungsbeamten ausführlich über den Ablauf der Gewalttat gesprochen und konnte ihm keine unmittelbare Beteiligung nachgewiesen werden. Anders der 25-Jährige Hauptverdächtige, der lange geschwiegen hat. Und als er vor einigen Monaten sein Schweigen brach, lieferte er alles andere als ein Geständnis.

Für eine Anklageerhebung, die zu einer sicheren Verurteilung führt, benötigt es aber stichhaltige Beweise. Denn derzeit wird - ohne dass dazu Näheres bekannt geworden ist - wohl jeder der beiden Verdächtigen den anderen belasten. Und wie heisst es so schön: Im Zweifel für den Angeklagten.

 

Bild: vol.at

Frist von sechs Monaten

In Österreich gilt grundsätzlich nach der Verhängung der Untersuchungshaft eine Frist von sechs Monaten zur Anklageerhebung. Die bereits abgelaufen sind, denn der Haupttatverdächtige sitzt ja bereits seit neun Monaten im Gefängnis in Feldkirch. Allerdings kann diese U-Haft in einem Fall, der mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, auf eine Dauer von zwei Jahren verlängert werden.

Sollte es die Staatsanwaltschaft Feldkirch bis dahin nicht geschafft haben, eine stichhaltige Anklage zu erheben, müsste der mutmassliche Haupttäter entlassen werden. Doch soweit werde es nicht kommen, wie Strafrichter und Gerichtssprecher Martin Mitteregger gegenüber den VN ausführte. Man würde wohl noch rechtzeitig «irgendeine Anklage erheben, deren Strafandrohung die Dauer der U-Haft verhältnismäßig rechtfertigen würde.»

Es gilt die Unschuldsvermutung.

rheintal24/gmh/uh