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Grüngutabfälle: Biogas statt Abfallgebühren

Kantonsrätin Carmen Bruss aus Diepoldsau plädiert dafür, dass die Gebührenpflicht von Grüngut in Wegfall kommt
Kantonsrätin Carmen Bruss aus Diepoldsau plädiert dafür, dass die Gebührenpflicht von Grüngut in Wegfall kommt Bild: Ulrike Huber
Mit einer einfachen Anfrage hat sich Kantonsrätin Carmen Bruss (SVP) aus Diepoldsau an die Kantonregierung gewendet: Grüngutabfälle sollen aus der Abfallgebührenpflicht ausgenommen und als Rohstoff den Biogasanlagen zugeführt werden.

Die Bundesgesetzgebung verlangt zwingend die Finanzierung der Grünmüllabfuhr aus kostendeckenden und verursachergerechten Gebühren. Und nicht aus Steuermitteln. Erst vor einem guten Jahr hat der Kanton den Druck auf die Gemeinden erhöht, für eine solche gebührenpflichtige Grünabfuhr Sorge zu tragen und die gebührenfreie Abfuhr einzustellen.

Gebührenfreie Grünmüllsammlung?

An «etwas über zehn» Gemeinden, die bis zum Schluss auf eine gebührenfreie Sammlung des Grünmülls beharrten, waren nach Auskunft des kantonalen Amtes für Gemeinden entsprechende aufsichtsrechtliche Anweisungen ergangen. Anweisungen, die diese Gemeinden zum entsprechenden Handeln gezwungen haben. So etwa die Gemeinde Uzwil, die schon damals vom Standpunkt ausgegangen ist, dass Grüngut kein Abfall sei, sondern ein Wertstoff, der in einer Biogas-Anlage durch Vergärung zu Biogas aufbereitet werde.

Pflanzenreste aller Art, wie Laub, Gräser, aber auch Obst- und Gemüsereste gehören zum Grüngut und können nutzbringend in der Biogasanlage verwertet werden Bild: energie360.ch

Das CO2-neutrale, klimaschonende Produkt werde schliesslich ins Gasnetz der Technischen Betriebe eingespeist. Und zum Thema Verursacherprinzip teilte die Gemeinde Uzwil mit: «Verursacherin ist grundsätzlich die Natur. Doch lässt sich dieser schlecht eine Rechnung schicken.»

Einfache Anfrage an die Regierung

Dieser Ansicht hat sich auch Kantonsrätin Carmen Bruss in ihrer jüngsten einfachen Anfrage an die Regierung angeschlossen und fordert diese auf, sich dafür einzusetzen, dass das der Gebührenpflicht zugrundeliegende Bundesgesetz umgehend geändert werde.

«Immer wird von Energiemangel, Biodiversität Naturschutz usw. gesprochen und gleichzeitig werden Leute, die im privaten Bereich dafür gratis arbeiten und Grünflächen pflegen mit Gebühren bestraft», so argumentiert Bruss in der Begründung ihrer Anfrage, «denn Grüngutabfälle sind keine Siedlungsabfälle sondern wertvolle natürliche Grundlagen zur Energiegewinnung. Unverständlich, dass der Kanton blindlings den Gemeinden das Bundesetz zur Umsetzung aufzwingt.»

Gesetze nicht gedankenlos umsetzen

 Gesetze sollten nicht gedankenlos umgesetzt werden, sondern rasch den Gegebenheiten angepasst und optimiert werden, so die Kantonsrätin weiter. «Wie aktiv unsere Regierung sein kann, hat sie im Umgang mit Corona und dem Ukrainekrieg bestens bewiesen (z.B. Gesetz 22.22.13 – Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs vom 28.6.2022). Hoffentlich kann unsere Regierung ihren Drive behalten, diesmal für Energie, Umwelt und nicht zuletzt für die St.Galler Bevölkerung.»

 Carmen Bruss ersucht die Kantonsregierung daher um die Beantwortung folgender Fragen: Können Grüngutabfälle nicht aus dem Abfallreglement entfernt und nicht mehr als Siedlungsabfälle deklariert werden? Wird sich die Regierung dafür einsetzen, dass das Bundesgesetz umgehend geändert wird? Wie steht die Regierung zur Energiegewinnung mittels Biogasanlagen? Ist der Kanton in diesem Bereich auch tätig?

 Man darf auf die Antworten des Kantonsregierung gespannt sein. 

rheintal24/gmh/uh