Die Bundesgesetzgebung verlangt zwingend die Finanzierung der Grünmüllabfuhr aus kostendeckenden und verursachergerechten Gebühren. Und nicht aus Steuermitteln. Erst vor einem guten Jahr hat der Kanton den Druck auf die Gemeinden erhöht, für eine solche gebührenpflichtige Grünabfuhr Sorge zu tragen und die gebührenfreie Abfuhr einzustellen.
Gebührenfreie Grünmüllsammlung?
An «etwas über zehn» Gemeinden, die bis zum Schluss auf eine gebührenfreie Sammlung des Grünmülls beharrten, waren nach Auskunft des kantonalen Amtes für Gemeinden entsprechende aufsichtsrechtliche Anweisungen ergangen. Anweisungen, die diese Gemeinden zum entsprechenden Handeln gezwungen haben. So etwa die Gemeinde Uzwil, die schon damals vom Standpunkt ausgegangen ist, dass Grüngut kein Abfall sei, sondern ein Wertstoff, der in einer Biogas-Anlage durch Vergärung zu Biogas aufbereitet werde.