Die SVP-Fraktion des St.Galler Kantonsrates beobachtet diese Massnahme mit Besorgnis, da die Auswirkungen für Kinder, die sich noch mitten in der Entwicklung befinden, kaum bekannt sind. Nicht grundlos gilt auch bei den nationalen Corona-Massnahmen bezüglich Maskenpflicht eine Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren.
Der Kanton St.Gallen unterschreitet diese Altersgrenze mit der neu eingeführten Maskenpflicht für Kinder ab der 4. Klasse – in gemischten Klassen sogar schon ab der 3. Klasse – jedoch deutlich. Aus diesem Grund möchte die SVP-Fraktion in einer einfachen Anfrage von der Regierung wissen, auf Grundlage welcher Fakten und Erkenntnisse dieser Entscheid gefällt wurde und welche weiteren Massnahmen die Regierung in Bezug auf die Primarschule beabsichtigt.
Die SVP Fraktion hat die pragmatische Haltung der Regierung und im Speziellen des Bildungsdepartementes gegenüber Massnahmen für Kinder stets begrüsst. Die Kinder sind unsere Zukunft, stehen in der Entwicklung und bedürfen daher besonderer Fürsorge und Aufsicht. Umso unverständlicher ist es deshalb, dass die bisher geltende Altersgrenze von 12 Jahren mit der Einführung der Maskenpflicht bereits ab der Mittelstufe gekippt wird, obwohl auch bei der neuen Omikron-Variante keine akute Gefährdung für schwere Verläufe bei Kindern nachzuweisen ist.
Zudem ist weitgehend unerforscht, welche Auswirkungen eine Maskenpflicht bei Kindern auf die Gesundheit und die Entwicklung hat. Kinder orientieren sich an der Mimik und lernen, sich auf verbale und non-verbale Art auszudrücken, was durch das Tragen einer Maske erschwert wird.