Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Gesundheit
08.12.2021
08.12.2021 12:27 Uhr

2G in St.Gallen doch möglich

Für Mitarbeiter gilt trotz 2G aufgrund Bundesrechts weiterhin eine Maskentragpflicht
Für Mitarbeiter gilt trotz 2G aufgrund Bundesrechts weiterhin eine Maskentragpflicht Bild: Ulrike Huber
Ergänzend zur nationalen Regelung gilt im Kanton St.Gallen ab Mittwoch in Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben für alle Gäste entweder 2G oder aber eine Maskentragpflicht, sofern die Gäste nicht an einem Tisch sitzen.

Der Bundesrat änderte am 3. Dezember 2021 die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Neu können Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie Organisatoren von Veranstaltungen nur noch Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat einlassen (2G) und im Gegenzug auf die Maskentragpflicht verzichten. Die Regierung hat die kantonale Verordnung entsprechend angepasst.

Es gilt ab dem 8. Dezember in Aussenbereichen von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben für alle Gäste entweder 2G (geimpft oder genesen) oder aber eine Maskentragpflicht, sofern die Gäste nicht an einem Tisch sitzen, wie es in einer Medienmitteilung heisst.

Ebenfalls möglich ist 2G in den Innenbereichen von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben. Damit würde auch im Innenbereich die gesetzliche Maskentragpflicht für Besucher wegfallen. Es steht den Betrieben und Einrichtungen aber frei, zusätzlich und gestützt auf ihr Hausrecht trotzdem an der Maskentragpflicht festzuhalten.

Für die Mitarbeiter in den genannten Betrieben und Einrichtungen gilt aufgrund der Covid-19-Verordnung besondere Lage in den Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, ohnehin von Bundesrechts wegen eine Maskentragpflicht.

Die angepasste kantonale Verordnung tritt morgen Mittwoch, 8. Dezember 2021, in Vollzug.

PD/rheintal24
Demnächst