Die Sportanlagen konnten von den Balgacher Vereinen aufgrund der aktuellen Corona-Lage auch im laufenden Jahr nur teilweise benutzt werden. So waren erstmals ab Ende Februar sportliche Proben und Trainings, sowie Wettkämpfe für Kinder und Jugendliche (Jahrgang 2001 oder jünger) wieder erlaubt, sofern diese ohne Publikum stattfanden. Seit dem 23. Juni sind nun wieder sportliche Aktivitäten ohne Abstands- oder Maskenpflicht möglich, sofern ein Schutzkonzept umgesetzt wird.
Bereits bezahlte Beiträger zurückerstattet
Der Gemeinderat hat daher an seiner Sitzung vom 22. November 2021 entschieden, sämtlichen Vereinen die Benützungsgebühr für die Sportanlagen für das Jahr 2021 vollumfänglich zu erlassen. Bereits bezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
Der Gemeinderat hofft, so die Vereine unterstützen zu können und dass die Vereinsaktivitäten 2022 wieder ausgeführt werden können.