In den sozialen Medien – und das betreffe beispielsweise auch den Auftritt der Kantonspolizei St.Gallen auf Facebook – gebe es immer wieder schwerwiegende rassistische Aussagen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Verletzungen der Rassismus-Strafnorm darstellen. Diese würden zumeist von Followern als Kommentare zu bestimmten Vorfällen platziert, schreibt SP Kantonsrätin Karin Hasler in ihrer Anfrage an die Regierung.
Dabei sind jeweils die Namen bekannt, es existiert grösstenteils keine Anonymität und Äusserungen können ohne Weiteres rückverfolgt werden, so die Politikerin.
Schwerwiegende Folgen für das soziale Zusammenleben
Rassistische Äusserungen erreichen dann die sozial schädliche Schwelle, wenn einem Menschen oder einer Menschengruppe in der Öffentlichkeit das gleichberechtigte Dasein oder die Existenzberechtigung wegen einer anderen Hautfarbe, Ethnie oder Religionszugehörigkeit abgesprochen wird. Sanktioniert werden also rassendiskriminierende, entwürdigende und den sozialen Frieden auf Dauer gefährdende Äusserungen in der Öffentlichkeit. Die einzelnen Tatbestände sind in Art. 261 bis StGB definiert.
Es handelt sich bei Art. 261 bis StGB um ein Offizialdelikt, welches von den Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen zu verfolgen ist. Gemäss Hasler entstehe allerdings der Eindruck, als würde die Polizei solche Bemerkungen nicht konsequent und systematisch verfolgen und jeweils von sich aus Strafverfahren eröffnen.
Die Nicht-Verfolgung solcher Tatbestände habe laut Karin Hasler schwerwiegende Folgen für das soziale Zusammenleben und sei der Integration hinderlich. Sehen Teile der Bevölkerung, dass rassistische Äusserungen in den Medien strafrechtlich nicht verfolgt werden, könne das bei der betroffenen Bevölkerung das Gefühl auslösen, dass der Kanton die Integration und die Rassismus-Strafnorm nicht ernst nimmt.
Sie möchte wissen, wie und ob rassistische Äusserungen, die dem Kanton auf seinen eigenen Plattformen und seinen Online-Auftritten (Facebook etc.) bekannt werden, strafrechtlich verfolgt werden und wie sichergestellt wird, dass diese Offizialdelikte systematisch erfasst werden.
Gerade auf dem Facebook-Account der Kantonspolizei häufen sich rassistische Aussagen. Oft ist die Nationalität der Täter – beispielsweise bei einer Gewalttat – der Anlass für Rassismus.