Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren war ein Diskussionsanlass in Form eines Work-shops vorgesehen. Die vom Bundesrat beschlossene Ausweitung der Zertifikatspflicht erschwerte die Durchführung des geplanten Diskussionsanlasses. Damit keine Personen in ihren Rechten eingeschränkt werden, wurde der Diskussionsanlass vom 30. September 2021 abgesagt.
Im Gegenzug dazu wurde die Mitwirkungsfrist bis 22. Oktober 2021 verlängert. So kann sich die Bevölkerung vertiefter in die Thematik einlesen und mit dem kommunalen Richtplan auseinandersetzen. Sämtliche Dokumente können nach wie vor im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung, unter www.balgach.ch sowie auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-balgach.ch eingesehen und die Stellungnahmen und Rückmeldungen unter www.mitwirken-balgach.ch erfasst werden. Selbstverständlich ist die schriftliche Stellungnahme auch in Papierform weiterhin möglich. Diese ist an die Gemeinderatskanzlei, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist einzureichen.
Auf Anfrage können auch Sprechstunden mit der Gemeindepräsidentin Silvia Troxler vereinbart werden. Dazu melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei via:
gemeinde@balgach.ch oder unter 058 228 80 66.