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Gesundheit
08.09.2021
08.09.2021 15:37 Uhr

Keine Masken mehr, dafür Zertifikat – mit Busse

Der Bundesrat hat entschieden: Die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet.
Der Bundesrat hat entschieden: Die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet. Bild: zVg
Die Anwendung des Covid-Zertifikats wird ab dem kommenden Montag ausgeweitet, so der Entscheid des Bundesrates. Wer sich widersetzt, kann mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden.

Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesrat hat heute entschieden, die Zertifikatspflicht ab kommenden Montag, 13. September 2021, auszuweiten. Die Ausweitung gilt voraussichtlich bis am 24. Januar 2022, je nach Entwicklung kann der Bundesrat sie aber früher aufheben, wenn sich die angespannte Lage in die Spitälern entspannt.

In folgenden Bereichen wird das Zertifikat ab dann Pflicht:

  • Innenbereiche von (Hotel-)Bars und Restaurants
  • Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe, wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos etc.
  • Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen)

Wer sich der Pflicht widersetzt, kann mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden.

Ausgenommen von der Pflicht sind:

  • Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durchgeführt werden (z.B. Sporttrainings oder Musikproben).
  • religiöse Veranstaltungen, Bestattungsfeiern, Treffen etablierter Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit unter 50 Personen
  • Treffen von Parlamenten und Gemeindeversammlungen
  • öffentlichen Verkehr, Detailhandel sowie im Transitbereich von Flughäfen
  • Dienstleistungen von Behörden sowie personenbezogene Dienstleistungen, wie etwa Coiffeursalons, therapeutische und Beratungsangebote, Gastronomieangebote in sozialen Anlaufstellen
  • Aussenräume (ausser die Besucherinnen und Besucher von Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetrieben wechseln zwischen Innen- und Aussenräumen hin und her)

«Wir wollen eine weitere Belastung des Spitalsektors vermeiden und neue Schliessungen von Betrieben verhindern». So erklärt Bundespräsident Guy Parmelin die Ausdehnung der Zertifikatspflicht, wie der Blick berichtet. Parmelin betont, dass dort, wo das Zertifikat zum Einsatz komme, auch neue Freiheiten locken – so entfalle die Maskenpflicht in Restaurants, Stadien und Theatern. Die Einführung der Zertifikatspflicht erlaube also einen Schritt hin zu mehr Normalität. Ungeimpfte würden nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen – sie könnten sich testen lassen, müssten diese Tests aber ab dem 1. Oktober selbst bezahlen.

Gesundheitsminister Alain Berset erklärt, dass die Spitäler nahezu ausgelastet seien, auf den Intensivstationen würden Covid-Patienten um ihr Leben kämpfen – 90 Prozent seien nicht geimpft. Viele davon seien zwischen 30 und 60 Jahren. «Das ist schon ein Unterschied zu den vorherigen Wellen», so Berset.

Widerstands-Beizen können geschlossen werden

Wer sich gegen die Zertifikatspflicht wehrt, kann mit Bussen bestraft werden, informiert Berset. Das liege aber in der Kompetenz der Kantone. Diese können sogar Betriebe, die sich gegen die Kontrolle des Zertifikats wehren, schliessen, d.h.: Weigert sich ein Wirt oder ein Fitnessbetreiber, das Zertifikat von seinen Kunden zu verlangen, kann der Kanton den Betrieb dichtmachen.

Zertifikat nicht am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz wird das Zertifikat nicht Pflicht – auch nicht in Restaurants und Fitnesscentern. Ein Arbeitgeber kann aber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Vorliegen eines Zertifikats verlangen. 

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden dazu anhören. Zudem darf es zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften und genesenen sowie ungeimpften Arbeitnehmenden kommen.

rheintal24/Linth24
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