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10.08.2021
10.08.2021 16:15 Uhr

Anklage gegen Stadtpolizisten erhoben

Der Täter soll psychische Probleme gehabt haben.
Der Täter soll psychische Probleme gehabt haben. Bild: zVg
Am 2. September 2020 kam es in St.Gallen zu einem brutalen Tötungsdelikt. Dabei wurde der Täter durch Schüsse der Polizei gestoppt. Nun wurde Anklage gegen die beiden Stadtpolizisten beim Kreisgericht erhoben.

Der Fall erschütterte die Nation: Bei der Stadtpolizei St.Gallen ging am 2. September 2020 kurz nach 12 Uhr die Meldung ein, dass es in einer Wohnung an der Speicherstrasse zu einem Gewaltdelikt gekommen sei. Nach diesem Meldungseingang rückte eine Patrouille der Stadtpolizei unverzüglich aus.

Täter schlägt mit Bratpfanne zu

Ein 22-jähriger Schweizer betrat ein Wohnhaus an der Speicherstrasse in St.Gallen. In der Folge verschaffte er sich Zutritt in eine Wohnung und schlug mit einer Pfanne äusserst brutal auf eine Italienerin ein, die dort als Kindermädchen arbeitete. Die eintreffenden Polizeibeamten forderten den Täter mehrfach auf, innezuhalten, worauf er jedoch nicht reagierte und weiter massivst auf die 46-Jährige einschlug.

Darauf gaben die beiden Polizisten mehrere Schüsse auf den Täter ab. Der 22-jährige Schweizer verstarb noch am Tatort. Die dreifache Mutter wurde mit schwerwiegendsten Kopfverletzungen ins Kantonsspital St.Gallen gebracht, wo sie an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas verstarb. Täter und Opfer kannten sich nicht.

Staatsanwaltschaft will Strafuntersuchung

Am Dienstag teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass nun gegen die beiden Polizisten Anklage beim Kreisgericht St.Gallen erhoben wird. Nach Ermächtigung für ein Strafverfahren durch die Anklagekammer des Kantons St.Gallen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Strafuntersuchung gegen die beiden Stadtpolizisten durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen habe dabei den Sachverhalt umfassend abgeklärt und diesen – so wie von der Strafprozessordnung vorgesehen – nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Anklage» dem zuständigen Kreisgericht zur Beurteilung überwiesen. Die rechtliche Würdigung des Sachverhalts ist dabei sehr komplex und obliegt dem Kreisgericht St.Gallen, heisst es.

Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

mik/stgallen24
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