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Altstätten
16.07.2021

Haftstrafen für Hanfzüchter bestätigt

Bild: bernerzeitung.ch
Die über die beiden in den Betrieb einer Hanfzuchtanlage in Altstätten beteiligten Männer vom Kreisgericht Rheintal verhängten Haftstrafen von 24 und 18 Monaten wurden jetzt vom Kantonsgericht St.Gallen bestätigt.

Der Traum vom leichten Geldverdienen lebt. Immer wieder versuchen arbeitsscheue Gestalten auf schnellem Weg zum Reichtum zu kommen. Etwa mit dem Züchten und dem Verkauf von Haschisch, Hanf, Cannabis, wie auch immer man die rauschig machenden Pflanzen nennen will.

Bild: welt.de

Professionelle Produktionsanlage

So auch die beiden Männer im Alter von 64 und 49 Jahren, die vor mehreren Jahren mit anderen zusammen in Altstätten eine professionelle Produktionsanlage in einer Industriehalle aufgezogen hatten. Mehrere tausend Pfanzen wurden gezogen. Das Ende kam im Februar 2015, als in diesem Industrieareal Schüsse peitschen und zwei Männer schwer verletzt wurden. Chicago live.

Bild: tt.com

Vergleichsweise geringe Strafen

Die Quittung für die beiden Übeltäter gab es dann im Strafprozess erster Instanz am Kreisgericht Altstätten. Mit 24 und 16 Monaten Haft kamen die beiden Männer mit vergleichsweise geringen Strafen davon. Weshalb die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte und ein höheres Strafmass forderte. Was jetzt vom Kantonsgericht St.Gallen, das die beiden Urteile und die darin enthaltende Strafhöhe im wesentlichen bestätigte, zurückgewiesen wurde.

rheintal24/gmh/uh
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