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Altstätten
25.06.2021
25.06.2021 14:20 Uhr

Wer hat Zugang zu «Big Brother»?

«Big Brother is watching you» - aber wer darf sich das Videomaterial ansehen?
«Big Brother is watching you» - aber wer darf sich das Videomaterial ansehen? Bild: allesbeste.faz.net
Die elektronischen Kameras für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum werden ständig mehr. Doch wer hat überhaupt das Recht, das aufgenommene Material einzusehen? Und mit wessen Genehmigung?

Zum Schutz vor Sachbeschädigung und Littering richten Gemeinden und Schulen immer öfter Videoüberwachungsanlagen ein und geben dies dann auch öffentlich bekannt. Tritt dann tatsächlich eine Sachbeschädigung oder ein Diebstahl oder eine Vermüllung der Anlage ein, dann beginnen die Probleme. Denn die Einsicht in die Videoaufzeichnungen bedarf einer Verfügung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaft.

Einsicht der Aufzeichnungen

Altstätten wollte dies schon vor Jahren ändern und in das Gemeinde-Polizeireglement den Passus aufnehmen, dass eine Amtsperson, wie Stadt- oder Schulratspräsident Möglichkeit in die Einsicht der Aufzeichnungen haben sollte. Eine entsprechende Anfrage beim Sicherheits- und Justizdepartement ergab aber folgende Antwort:

Einsicht in gespeicherte Videoaufnahmen darf nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte genommen werden. Eine darüber hinaus gehende Einsicht durch Behörden bzw. Dienststellen, die nicht mit der Verfolgung von Straftaten und der Beurteilung von zivilrechtlichen Ansprüchen betraut sind, sondern die Videoüberwachung offensichtlich vielmehr zum Schutz der von ihnen genutzten öffentlichen Gebäuden und Plätze einsetzen, erscheint unseres Erachtens unzulässig.› 

Einfache Anfrage an die Kantonsregierung

Was jetzt die beiden Altstättener Kantonsräte Thomas Eugster und Andreas Broger veranlasste, eine einfache Anfrage an die Kantonsregierung zu stellen:

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat das Sicherheits- und Justizdepartement diese Antwort verfasst? 
  2. Ist es aus Sicht der Regierung möglich, dass eine zu bestimmende Amtsperson ebenfalls Einsicht in das Videomaterial nehmen darf? 
  3. Was ist aus Sicht der Regierung anzupassen, damit eine ‹Lockerung› der Einsichtnahme in Videomaterial nach Sachbeschädigungen und Littering möglich ist?» 

Zweifellos schützt die derzeitige hohe Hürde, die bei der Auswertung von Videomaterial von öffentlichen Videoüberwachungen mit der Zuziehung des Staatsanwaltes zu überspringen ist, unser aller Recht auf Freiheit vor unnötigen Eingriffen in unser Privatleben und vor der Willkür von Behörden. Andererseits schützen diese rigiden Vorschriften natürlich auch die Vandalen und Langfinger, denen die verlorene Zeit bei der Aufklärung von Straftaten zugutekommt. Es wird Fingerspitzengefühl gefragt sein, um hier die richtige Balance zu finden.

rheintal24/gmh/uh
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