Der St.Galler Kantonsrat will von einem Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene nichts wissen. Er lehnte eine Motion der Grünen mit 73 zu 35 Stimmen klar ab. Die Regierung hatte das Anliegen unterstützt.
Die Grüne-Fraktion wollte mit ihrer Motion den Gemeinden die Möglichkeit geben, in kommunalen Angelegenheiten das Stimmrechtsalter 16 wie auch das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Die Regierung unterstützte das kommunale Stimmrecht für die ausländische Wohnbevölkerung, rheintal24 berichtete.
Schwieriges und unangenehmes Thema
Die Frage eines Stimmrechts für Ausländer auf Gemeindeebene erwies sich bereits im Vorfeld um ein schwieriges, ja regelrecht «unsittliches» Thema. Rheintal24 hatte bei vielen Gemeindepräsidenten des Rheintals nachgefragt. Könnte man sich in den Gemeindestuben vorstellen, dass in der eigenen Gemeinde eine Zustimmung zu diesem Wahlrecht zustande komme? Würde eine Beteiligung eines möglichst grossen Anteils der ansässigen Bevölkerung am gesellschaftlichen und politischen Diskurs zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen? Oder würde die Diskussion über die Einräumung dieses Wahlrechts unnötig Gräben aufreissen?
Nur wenige Stellungnahmen einiger «mutiger» Gemeindechefs fanden den Weg zu uns. Und den Gesprächen mit anderen Gemeindepräsidenten war in der Regel zu entnehmen, dass sie persönlich mit der Ausländerwahlrecht auf Gemeindeebene sympathisieren würden, dass sie aber der Ansicht seien, dass das Stimmvolk anders denke und nur Schweizer an den Wahlurnen sehen wolle.
Mitwirkung und Partizipation
Klare Kante zeigte Bernecks Gemeindepräsident Bruno Seelos noch vor der Abstimmung im Kantonsrat: «Vorerst ist die politische Diskussion auf kantonaler Ebene abzuwarten, ob der Kanton St. Gallen wirklich als erster Deutschschweizer Kanton seit langem das Ausländerwahlrecht einführt. Ich meine, dass mit der Mitwirkung und Partizipation in Berneck bereits alle angesprochen sind, was die Teilnahme an den Veranstaltungen wie auch die Mitwirkung z. B. beim Hochwasserschutz Littenbach-Äächeli zeigt. Die Hürden für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts sind heute relativ gering, für hier geborene und aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene sowieso, sodass aus meiner Sicht das Stimm- und Wahlrecht den Schweizer Bürgerinnen und Bürger vorbehalten bleiben soll.»
Eichbergs Gemeindeoberhaupt Alex Arnold spricht offen aus, dass er es persönlich unterstützen würde, wenn auch Ausländer das Wahl- und Stimmrecht für kommunale Themen erhalten. «Ob eine bestimmte Wohndauer vorausgesetzt werden muss, bin ich unschlüssig. Mein Überlegung dabei ist, dass wir heute – je nach Thema – eine Stimmbeteiligung von ca. 30 Prozent haben. Insofern hat es offenbar genug Schweizer (also ca. 70 Prozent), die sich nicht für ihr Recht oder die Themen interessieren. Kommunale Themen betreffen alle Einwohner und wenn sich Nicht-Schweizer wirklich dafür interessieren und teilnehmen, wäre das zu unterstützen. Grundsätzlich gibt es nicht viele Themen die dabei Gräben aufreissen würden.»
Aus föderalistischen Überlegungen unterstützt
Und aus dem Rathaus Altstätten heisst es von Ruedi Mattle: «Persönlich habe ich diese Bemühungen alleine schon aus föderalistischen Überlegungen unterstützt: nach dem Subsidiaritätsprinzip ist es meines Ermessens richtig, wenn die einzelnen Gemeinden darüber befinden, ob diese ein Ausländerwahl- und -stimmrecht einführen wollen. Dies ist meines Ermessens eine Kompetenz, welche der Kanton den Gemeinden überlassen sollte. Ob wir der Altstätter Stimmbevölkerung einen entsprechenden Antrag vorlegen würden, müsste sodann im Stadtrat entschieden werden. Diese Diskussion wurde jedoch bisher nicht geführt (und kann nun auch aufgrund der Ablehnung des Kantonsrats dieser Motion nicht geführt werden) und deshalb kann ich dazu auch keine Auskunft geben.»