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Balgach
22.05.2021
22.05.2021 10:24 Uhr

Einjähriges Berufkraut – erkennen und bekämpfen

Das Einjährige Berufkraut breitet sich rasend schnell aus und verdrängt heimische Pflanzen
Das Einjährige Berufkraut breitet sich rasend schnell aus und verdrängt heimische Pflanzen Bild: bagler-natur.ch
Das Einjährige Berufkraut stammt als invasiver Neophyt aus Nordamerika und ist inzwischen im gesamten Kanton St.Gallen anzutreffen. Auch in Balgach. Kurz vor der Blüte stehend, muss diese Pflanze schnellstmöglich bekämpft werden.

Grossflächig anzutreffen ist der Neophyt in den Rebhängen im Wald und in Gewässernähe. Das einjährige Berufkraut ist für Nutztiere zwar nicht giftig, wird jedoch schlecht gefressen, was zusammen mit der raschen Verbreitung zur Verdrängung seltener Pflanzenarten und wichtiger Lebensräume führen wird.

Bekämpfung und Entsorgung

Das Einjährige Berufkraut muss von Anfang an konsequent bekämpft und insbesondere am Versamen gehindert werden. In überschaubaren Beständen ist dies noch relativ einfach und kostengünstig durch regelmässiges Ausreissen mitsamt Wurzeln möglich.

Es gelingt am besten bei feuchtem Boden und eventuell mit Hilfe eines schmalen Stechwerkzeugs. Ein guter Zeitpunkt ist bei beginnender Blüte, da man die Pflanze dann gut erkennt und am meisten schädigt. Mit etwas Übung sind jedoch auch die hellgrünen Rosetten leicht zu erkennen.

Bekämpfung grösserer Bestände

Grössere Berufkraut-Bestände, in welchen die Bekämpfung durch Ausreissen zu aufwändig ist, können durch Mähen kurz vor der Blüte am Versamen gehindert werden. Das ist allerdings äusserst aufwändig und langwierig, da die Pflanze durch Mähen mehrjährig wird und rasch neue Blütenstände bildet.

So muss mehrmals pro Jahr gemäht werden - und dies über viele Jahre, denn der Samenvorrat im Boden bleibt sehr lange keimfähig. Weil die Samen nachreifen können, muss Schnittgut mit Blüten sofort abgeführt und in der Kehrichtverbrennung entsorgt werden. Wichtig sind zudem regelmässige Nachkontrollen und das Vorbeugen der Verschleppung durch gutes Reinigen der Maschinen nach dem Mähen sowie grosse Vorsicht beim Transport. Eine chemische Bekämpfung ist nicht zugelassen, auch nicht als Einzelstockbehandlung.

Ausnahmebewilligungen und Beratung

In extensiv genutzten Wiesen und anderen BFF ist für die Mahd vor dem offiziellen Schnitttermin eine Ausnahmebewilligung nötig. Melden Sie Problembestände auf der LN beim Landwirtschaftlichen Zentrum zwecks Beratung, langfristiger Sanierung und allfälliger Ausnahmebewilligungen. 

Befallene Flächen ausserhalb der LN sollten dem Neophytenverantwortlichen der Gemeinde (Ivo Kobler, 058 228 80 59, ivo.kobler@balgach.ch) gemeldet werden. Denn nur eine gezielte Bekämpfung auf allen Flächen führt langfristig zu einer Verbesserung der Situation.

pd/rheintal24