Grossflächig anzutreffen ist der Neophyt in den Rebhängen im Wald und in Gewässernähe. Das einjährige Berufkraut ist für Nutztiere zwar nicht giftig, wird jedoch schlecht gefressen, was zusammen mit der raschen Verbreitung zur Verdrängung seltener Pflanzenarten und wichtiger Lebensräume führen wird.
Bekämpfung und Entsorgung
Das Einjährige Berufkraut muss von Anfang an konsequent bekämpft und insbesondere am Versamen gehindert werden. In überschaubaren Beständen ist dies noch relativ einfach und kostengünstig durch regelmässiges Ausreissen mitsamt Wurzeln möglich.
Es gelingt am besten bei feuchtem Boden und eventuell mit Hilfe eines schmalen Stechwerkzeugs. Ein guter Zeitpunkt ist bei beginnender Blüte, da man die Pflanze dann gut erkennt und am meisten schädigt. Mit etwas Übung sind jedoch auch die hellgrünen Rosetten leicht zu erkennen.
Bekämpfung grösserer Bestände
Grössere Berufkraut-Bestände, in welchen die Bekämpfung durch Ausreissen zu aufwändig ist, können durch Mähen kurz vor der Blüte am Versamen gehindert werden. Das ist allerdings äusserst aufwändig und langwierig, da die Pflanze durch Mähen mehrjährig wird und rasch neue Blütenstände bildet.
So muss mehrmals pro Jahr gemäht werden - und dies über viele Jahre, denn der Samenvorrat im Boden bleibt sehr lange keimfähig. Weil die Samen nachreifen können, muss Schnittgut mit Blüten sofort abgeführt und in der Kehrichtverbrennung entsorgt werden. Wichtig sind zudem regelmässige Nachkontrollen und das Vorbeugen der Verschleppung durch gutes Reinigen der Maschinen nach dem Mähen sowie grosse Vorsicht beim Transport. Eine chemische Bekämpfung ist nicht zugelassen, auch nicht als Einzelstockbehandlung.
Ausnahmebewilligungen und Beratung
In extensiv genutzten Wiesen und anderen BFF ist für die Mahd vor dem offiziellen Schnitttermin eine Ausnahmebewilligung nötig. Melden Sie Problembestände auf der LN beim Landwirtschaftlichen Zentrum zwecks Beratung, langfristiger Sanierung und allfälliger Ausnahmebewilligungen.