Gegendarstellung
Eduard R.Ith, Rechtsfachmann aus Altstätten, verlangt von rheintal24 folgende Gegendarstellung zum nachstehenden Kommentar. Nein, eigentlich nur gegen die Bezeichnung als «Alt-Stadtrat» in der Bildlegende zum Hauptbild. Diesem Verlangen kommen wir im Sinne der Meinungspluralität gerne nach.
Obwohl es schon recht seltsam erscheint, dass sich jemand in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt fühlt, wie es der Art. 28 ZGB für den Antrag auf eine Gegendarstellung voraussetzt, nur, weil man ihn faktenwidrig als «Alt-Stadtrat» bezeichnet. Der Ruf der Stadträte scheint auch nicht mehr der Beste zu sein... Aber hier das Begehren des Eduard Ith im Wortlaut:
«Werter Herr Gerhard M. Huber, Dr. jur.
In der Bildlegende Ihres reisserischen Artikels "Die Minuten der Populisten" auf "rheintal24.ch" haben Sie einen veritablen Bock geschossen, bezeichnen Sie doch meine Person als, Zitat: "Altstätter Alt-Stadtrat". Ob dieser Irrtum für mich ein ungewolltes Kompliment sein soll, bleibe mal dahin gestellt. Tatsache ist aber, dass der Eduard Ith nie in den 28 Jahren, die er hier wohnhaft ist, in der Altstätter Exekutive Einsitz genommen hatte. Genau so ist es die Tatsache, dass er sich nie für ein solches Amt beworben hatte.
Ja, werter Herr Dr. jur., da haben Sie mit dieser falschen Bildlegende unter dem Ratsherrenpalast, die Altstätter wohl heftig auf den Plan gerufen?! Der Ith, das Altstätter Enfante Terrible ein Altstätter Alt-Stadtrat? Undenkbar! Sollte jedoch Ihr grossartiges Online Magazin eher in der Rheintaler Medienlandschaft zu den Nobodys gehören, dann versinkt Ihr Lapsus so schnell in der Bedeutungslosigkeit, wie der dazu gehörende und völlig einseitige Artikel, dem einiges an Sachlichkeit abgeht. Einfach beim nächsten mal der Person, der Sie ans Bein pinkeln wollen, das «rechtliche» Gehör gewähren, dann lassen sich aus einem Gespräch solche Peinlichkeiten vermeiden.
Im Sinne von Art. 28ff ZGB als Gegendarstellung publizieren!
In Erwartung um Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen
Eduard R. Ith»