Geschäftsführer M.A., der über einen Deutschen Aufenthaltstitel verfügt und sein Unternehmen im Februar 2021 ins Handelsregister des Kantons St.Gallen eintragen liess, wurde vom Migrationsamt mit einer Wegweisung bedient. Rheintal24 hat bei M.A. nachgefragt, wie er u.a. die künftige Weiterführung seines Betriebes einschätzt: «Solange das Verfahren läuft, gebe ich keinen Kommentar ab.».
Bei den fünf Angestellten ordnete das Migrationsamt Ausschaffungshaft an. Sämtliche Beschuldigten werden bei der Staatsanwaltschaft des Kanton St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Solche Fälle von Schwarzarbeit haben sich in letzer Zeit nicht nur im Rheintal gehäuft. Rheintal24 hat Armin Benz, Präsident des Malermeisterverbandes Rheintal-Sarganserland, mit dem Fall konfrontiert: «Das betroffene Unternehmen war nicht Mitglied im Verband und ich kenne deshalb den Fall nicht im Detail. Wichtig ist, dass solche Firmen erwischt werden, denn sie schaden mit ihrem Verhalten einer ganzen Branche. Ich könnte mir vorstellen, dass die Behörden in diesem Fall einen Tipp erhalten haben - wahrscheinlich aus dem Branchenumfeld».
Auf die Frage, was der Verband gegen diese Auswüchse unternehmen kann, hat der Marbacher Malermeister eine klare Haltung: «Die Verbandsmitglieder unterliegen dem GAV und werden kontrolliert. Gegen Unternehmen, die nicht im Verband sind, haben wir keine direkte Handhabe. In der Regel werden die unseriösen Anbieter wie vorher schon erwähnt, von anderen Branchenplayern oder auch Privatpersonen gemeldet. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass diese schwarzen Schafe, die oftmals weder Steuern zahlen noch Sozialabgaben leisten, mit Dupingpreisen auf dem Markt auftreten, mit denen ein seriöser Malerbetrieb, der oftmals auch noch Lehrlinge ausbildet, schlicht nicht mithalten kann. Jeder Bauherr sollte sich diese Gedanken machen, wenn er so ein vermeintlich attraktives Angebot annimmt. Gerade Baustellen, auf denen nur am Wochenende Betrieb herrscht, müssen genauer angeschaut werden».