Trotz aller Lockerungen im «Muster-Ländle» Vorarlberg, wo ja sogar die Gasthäuser bereits geöffnet haben und mit aktuellem negativem Coronatest besucht werden dürfen, bleiben die bestehenden Vorschriften für einen Grenzübertritt über den Rhein dieselben. Das heisst, Österreichs Grenzen sind zwar nach amtlicher Diktion «geöffnet», aber weder Shopping, noch Vergnügungsbesuche, noch Gastrobesuche oder touristisches Reisen sind möglich. Voraussetzung für die legale Einreise ist nach wie vor ein Nachweis einer Geschäftsreise oder eines sonstigen gewichtigen Grundes, wie zum Beispiel den Besuch einer Hochzeit oder eines Begräbnisses im nahen Verwandtenkreis. Dazu noch zusätzlich eine Vorab-Registrierung und ein negatives Testergebnis.
Selbsttests ohne Testzeugnis
Für die Einreise nach Österreich benötigt man unbedingt einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden nach Testung) oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden nach Testung). Der Test kann auch in Österreich innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Aber Achtung! Die ab jetzt in der Schweiz ausgegebenen Gratis-Selbsttests sind nicht als Testnachweis tauglich. Und nach wie vor ist ein enstprechendes Testzeugnis notwendig, das von einem Arzt oder einem dazu befugten Labor oder Apotheke ausgestellt wurde, was bei der Vornahme eines Selbsttests nicht möglich ist.
Weiters gilt weiterhin in der Alpenrepublik eine 10-tägige Quarantänepflicht bei der Einreise aus Risikogebieten. Als Risikogebiete gelten derzeit alle europäischen Länder mit Ausnahme von Island und Vatikan. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen Quarantäne mittels PCR- oder Antigen-Test auf eigene Kosten möglich. Für die Durchführung der Testung darf der Quarantäne-Ort verlassen werden.