Zwei Anwohner in Altenrhein reichten im November 2020 beim Kanton St. Gallen eine Klage wegen übermässigen Immissionen seitens des AVA’s in Altenrhein ein. Auf gut Deutsch: es stinkt. Eigentlich nicht verwunderlich. Denn Kläranlagen haben noch nie nach Veilchen geduftet. Die Klage wurde von etwa zwei Dutzend Anwohnern in Altenrhein mitunterzeichnet. Es scheint also, dass sich die olfaktorische Belästigung durch die das zu klärende Abwasser im Herbst verstärkt hatte.
Zuständigkeit der Gemeinde?
Was tun, sprach Zeus bzw. die vermeintlich zuständige kantonale Behörde. In einer ersten Beurteilung ging der Kanton einfach von der Zuständigkeit der Gemeinde für die Behandlung der Klage aus, weshalb die Angelegenheit dem Gemeinderat von Thal zur Bearbeitung zugewiesen wurde. Die Abwassererzeuger sollten also selbst über den mit ihren Lieferungen an AVA Altenrhein einhergehenden Gestank urteilen.
Eingehende Abklärungen der Gemeinde Thal hätten aber gezeigt, dass für die Behandlung derartiger Klagen der Kanton, bzw. das Amt für Wasser und Energie, zuständig ist. Wohin die Klage wieder zur Bearbeitung und Entscheidung retourniert wurde.
Derweil fühlen sich die Kläger weiterhin belästigt. Wobei die Geruchsintensität in der warmen Jahreszeit wohl noch zunehmen wird.