Das Vogelgrippe-Virus wurde in den letzten Wochen bei vielen toten Wildvögeln entlang der Vogelzugrouten in Europa festgestellt. Die gefundenen Virustypen sind für den Menschen nach bisherigem Kenntnisstand nicht ansteckend. Trotzdem ist ein Kontakt des Menschen mit dem Virus zu vermeiden. Eine Ansteckung von Hausgeflügel hätte jedoch weitreichende wirtschaftliche Folgen und würde einschneidende Massnahmen erfordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine grössere, gewerbsmässige Geflügelhaltung oder eine kleine Hobbyhaltung von einigen wenigen Hühnern, Gänsen oder Enten, betroffen ist.
Kontroll- und Beobachtungsgebiete definiert
Zum Schutz des Hausgeflügels hat das BLV in einer Amtsverordnung Kontroll- und Beobachtungsgebiete definiert. Im Kanton St.Gallen sind davon ganz oder teilweise die Gemeinden in Bodenseenähe und im Rheintal bis nach Sennwald betroffen. Der Kantonstierarzt hat in einer Allgemeinverfügung die Massnahmen festgelegt, welche alle Geflügelhaltenden im Kontroll- oder im Beobachtungsgebiet einhalten müssen. Sie gelten vom 25. Januar 2021 bis am 15. März 2021.