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Widnau
20.01.2021

Über Widnaus Finanzen wird an der Urne abgestimmt

Symbolbild: Shutterstock
Symbolbild: Shutterstock Bild: Shutterstock
Mit Blick auf die Corona-Situation hat der Gemeinderat entschieden, über die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 sowie der Budgets 2021 am 28. März 2021 an der Urne abzustimmen.

Infolge der ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus hat der Gemeinderat beschlossen, die Geschäfte der Bürgerversammlung an die Urne zu verlegen und hat als Abstimmungsdatum den 28. März 2021 festgelegt. Es ist über die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 sowie über Budgets und Steuerfuss für das Jahr 2021 abzustimmen. Die Stimmberechtigten erhalten den Stimmausweis und die Stimmzettel anfangs März. Der Geschäftsbericht wird mit separater Post - wie bis anhin - in alle Haushaltungen verteilt. Der Geschäftsbericht wird zusammen mit dem detaillierten Finanzbericht ab ca. 7. März 2021 auch auf der Homepage unter www.widnau.ch (Informationen - Publikationen) publiziert.

Der detaillierte Finanzbericht kann zudem bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden (E-Mail: info@widnau.ch oder Tel. 071 727 03 24). Da keine Info-Anlässe möglich sind, wird der Gemeinderat die Bevölkerung über Jahresrechnung 2020 sowie Budgets und Steuerfuss 2021 und andere interessante gemeindepolitische Themen via digitale Medien informieren. Es ist vorgesehen, dazu Informationsvideos aufzuschalten und an zwei Abenden eine Diskussion mit einem Live-Chat anzubieten. Entsprechende detaillierte Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt auf den digitalen Medien, in der Presse und mit einem Sonderfokus bekannt gemacht.

Bonuszahlung im Altersheim statt Lohnerhöhung

Das Jahr 2020 war für viele Arbeitnehmende in verschiedenen Branchen durch die coronabedingte Situation prekär und in der Existenz bedrohend. Viele Menschen haben Kurzarbeit und Angst, ihre Anstellung und ihr Einkommen zu verlieren.

Angesichts dieser Sachlage hat der Gemeinderat beschlossen, grundsätzlich für das ganze Personal der Gemeinde für 2021 auf Lohnerhöhungen zu verzichten. Die für Lohnanpassungen freigegebene Lohnsumme wird für Bonuszahlungen für die Mitar­beitenden vom Zentrum Augiessen verwendet. Das Personal vom Augiessen wurde in seiner täglichen Arbeit im 2020 mit ausserordentlichen Herausforderungen konfrontiert.

Ortsplanungsrevision - Richtplan

Die Arbeiten an der Revision der Ortsplanung von Widnau gliedern sich in verschie­dene Arbeitsphasen. Nach einer Bestandesaufnahme (Ist-Analyse) der räumlichen Situation wurden für die weitere Entwicklung in den drei Bereichen Freiraum, Siedlung und Verkehr sogenannte «Teilstrategien» erarbeitet. Diese bilden auf einer höheren Abstraktionsebene die angepeilten Entwicklungsziele ab, im Sinne der Fragestellung: «Wohin wollen wir uns entwickeln?».

Die Teilstrategien wieder­um bilden die Grund­lagen für den Richtplan. Dieser zeigt auf, wie die Ziele der räumlichen Entwicklung in Widnau erfolgen soll: «Mit welchen Massnahmen möchten wir die Entwicklungsziele erreichen?». Der Richtplan ist ein Arbeits- und Controllinginstrument des Gemeinde­rates, um Siedlungs-, Verkehrs-, Freiraumentwicklung und den Ausbau der Infrastruk­tur aufeinander abzustimmen.

Der Rat hält sich bei seinen Entscheiden an die im Richtplan festgelegten Massnahmen; man sagt daher, der Richtplan sei «behörden­ver­bind­lich» oder wegleitend. Gerne stellt der Rat im Frühling den Richtplan der Bevölkerung via digitale Medien in seinem Ortsplanungs-Wiki bzw. Live-Chat oder - falls es Corona zulässt - im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Detail vor.

Die Ortsplanungsrevision basiert auch auf einer Kapazitätsbeurteilung: Da die Kapazitäten für Wohnen nach Massgabe der raumplanerischen Leitlinien für die nächsten Jahre genügen, da der Schwerpunkt auf das Nutzen von Baulücken, das Entwickeln freier Flächen und die innere Verdichtung gelegt werden muss, ist die Neueinzonung von zusätzlichem Wohnbauland ausserhalb des heutigen Siedlungs­gebiets nicht opportun. Der Rat hat daher beschlossen, im Zuge der aktuellen Revi­sion der Ortsplanung bis zur Rechtskraft des neuen Zonenplans, keine neuen Einzo­nungen vorzunehmen.

gk
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