Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Wirtschaft
19.01.2021
19.01.2021 13:10 Uhr

Fragen und Antworten zur Homeofficepflicht

Die Homeofficepflicht wird bei der Auslegung der Gesetzesbestimmungen noch für Probleme sorgen (Symbolbild: welt.de)
Die Homeofficepflicht wird bei der Auslegung der Gesetzesbestimmungen noch für Probleme sorgen (Symbolbild: welt.de) Bild: welt.de
Der Arbeitgeberverband Rheintal (AGV) hat seine Mitglieder über die jüngst vom Bund verordnete Homeofficepflicht informiert.

Ab dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Damit lehnt sich die Logik der Covid-Verordnung an jene des Arbeitsgesetzes an (Art. 6 ArG).

Schneller und unbürokratischer Beitrag zur Pandemiebekämpfung

Der Bundesrat erwartet daher, dass die Arbeitgeber ihre Verantwortung für die Ausschöpfung der Möglichkeiten von Homeoffice übernehmen. Diese temporäre Massnahme leistet einen schnellen und unbürokratischen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.

Was bezweckt die Homeoffice-Pflicht?

Ziel der Homeofficepflicht ist es, dass die Arbeitnehmenden möglichst zuhause bleiben, dadurch Kontakte am Arbeitsplatz, bei gemeinsamem Essen wie auch beim Pendeln vermeiden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
In Anbetracht der aktuellen epidemiologischen Situation sind Ausnahmen von Homeoffice nur sehr restriktiv und nur dort zu gewähren, wo keine andere Möglichkeit besteht.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitssituation einzelfallweise zu überprüfen und Homeoffice einzuführen, wenn keine Hindernisse vorliegen. Er kann jedoch von dieser Verpflichtung absehen, wenn für bestimmte Tätigkeiten eine Verlagerung nach Hause nicht möglich ist oder wenn die Investitionen oder die erforderlichen technischen Anpassungen unverhältnismässig hohe Kosten und/oder einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern würden oder kurzfristig nicht durchführbar sind oder auf unüberwindbare Hindernisse stossen.

Wenn es Mitarbeitende hat, die über keinen Internetanschluss verfügen, oder zu Hause keinen Computer haben, muss der Arbeitgeber für eine Lösung sorgen?
Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten die «Werkzeuge» zur Verfügung stellen, die sie benötigen, damit sie so arbeiten können, wie er es verlangt (z.B. Laptop zur Verfügung stellen…). Falls dieser Aufwand unverhältnismässig sein sollte, kann er zulassen, dass die Arbeit oder zumindest ein Teil davon, im Büro verrichtet wird.

pd/gmh/uh
Demnächst