Die neuesten Bestimmungen des Bundesrates, welche ab Montag, 18. Januar 2021, in Kraft treten, haben auch Auswirkungen auf die Organisation des Kundenverkehrs im Gemeindehaus. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sollten nun die Personenkontakte nochmals stark verringert werden. Dies veranlasst die Gemeinde St. Margrethen, den Kundenverkehr im Gemeindehaus auf das Minimalste zu reduzieren – zum Schutz der Bevölkerung und des Personals.
Nur auf telefonische Voranmeldung
Weil zudem eine Homeofficepflicht gilt und deshalb nur ein Teil des Verwaltungspersonals vor Ort ist, werden ab Montag, 18. Januar 2021, die folgenden Massnahmen im Gemeindehaus St.Margrethen:
- Kunden werden nur noch auf telefonische Voranmeldungen bedient. Eine Übersicht der Direktnummern der verschiedenen Abteilungen finden Sie hier.
- Es werden nur diejeningen Anliegen entgegengenommen, die eine persönliche Anwesenheit vor Ort erfordern. Für die restlichen Dienstleistungen wird auf den Online-Schalter oder die Kontaktaufnahme per E-Mail und Telefon verwiesen.
- Im ganzen Gemeindehaus gilt Maskenpflicht.