Wie einer Information der Austrian Presse Agentur APA zu entnehmen ist, bleibt die zehntägige Quarantänepflicht bei der Einreise nach Österreich bis auf weiteres aufrecht. Erst nach fünf Tagen kann man sich «freitesten». Ausnahmen gibt es nur für Pendler, Durchreisende und Personen, die wegen einer nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis anreisen müssen. Will jemand wegen eines geschäftlichen Termins ins Ländle einreisen, muss er einen aktuellen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorlegen.
Zusätzlich Onlineregistrierung notwendig
Mit Freitag tritt eine neue Einreiseverordnung der Wiener Regierung in Kraft, wonach sich jeder in Österreich Einreisende künftig vorab online registrieren muss. Neben Namen und Kontaktdaten wird auch anzugeben sein, wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Zudem muss die Zieladresse in Österreich vermerkt werden und die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.
Den bei beruflichen Reisen notwendigen PCR-Test kann man bereits bei der Onlineregistrierung hochladen. Das dazugehörige PTC-Formular wird auf der Registrierungswebsite auf Deutsch und Englisch abrufbar sein. Bei einer Kontrolle wird die Sendebestätigung für die Registrierung elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen sein.
Die entsprechende Verordnung der Regierung in Wien soll heute beschlossen werden und am Freitag in Kraft treten.