Entschädigungen der Mandatare
Der Stadtrat legt jeweils zu Beginn der Amtsdauer die Entschädigungen fest. Die festgelegten Entschädigungssätze aus dem Jahr 2016 wurden nicht geändert. Der Rat möchte weiterhin Transparenz schaffen und legt deshalb seine Entschädigungsansätze wieder offen.
Das Jahresgehalt des Stadtpräsidenten beträgt wie im Vorjahr 200‘000 Franken. Zusätzlich erhält Ruedi Mattle 12‘000 Franken Vertrauensspesen. Mit den Vertrauensspesen sind sämtliche persönliche Aufwendungen für Auto, öffentlicher Verkehr, auswärtige Verpflegung, Repräsentationen, etc. abgegolten. Stadtpräsident Ruedi Mattle erhält von der Stadt Altstätten für die Teilnahme an Sitzungen, Veranstaltungen, Versammlungen, usw. weder Sitzungsgelder noch andere Entschädigungen. Im Weiteren sind externe fixe Entschädigungen, Pauschalvergütungen, Sitzungsgelder und Entschädigungen für Verwaltungsmandate, welche Ruedi Mattle in der Ausübung des Amtes respektive für die Stadt Altstätten erledigt, vollumfänglich an die Stadt Altstätten abzuliefern.
Die Mitglieder des Stadtrates (ohne Stadtpräsidenten) erhalten für die Stadtratssitzungen eine Pauschalentschädigung von 4‘375 Franken zuzüglich Entschädigung für Vor- und Nachbearbeitung von 75% oder 3‘281 Franken. Zudem erhält jeder Stadtrat eine Entschädigung von 4‘800 Franken für persönliche Infrastruktur (Büro, Drucker, etc.), Verbrauchsmaterial, Mobiltelefon (inkl. Telefonzeit), usw.
Zusätzlich werden die Mitglieder des Stadtrates mit 50 Franken pro Stunde entschädigt (Arbeitsgruppensitzungen, Versammlungen, Delegationen usw.). Es wird halbstundenweise abgerechnet.
Die Entschädigung für die Funktion des 1. Vizepräsidenten wird mit 2‘500 Franken pro Jahr abgegolten. Für das Amt des 2. Vizepräsidenten wird eine Pauschalentschädigung von 1‘250 Franken gewährt. Im Weiteren wird für die geleistete Arbeit eine Stundenentschädigung von 50 Franken bezahlt.
Alle Kommissionen werden analog des Stadtrates pauschal abgerechnet. Sie werden anhand der durchschnittlichen Zahl der Sitzungen und der Dauer entschädigt (Anzahl Sitzungen x Dauer x 50 Franken). Der Kommissionspräsident erhält die doppelte Pauschale. Stadtratsmitglieder werden für das Aktenstudium pauschal mit 75 Prozent der Kommissionspauschale entschädigt. Dem Stadtpräsidenten werden keine Entschädigungen aus Kommissionstätigkeiten ausgerichtet.
Stadtratsmitglieder in Arbeitsgruppen (ohne Stadtpräsidenten) werden nach Stunden zu einem Satz von 50 Franken entschädigt. Es gibt keine Zusatzentschädigung für Präsidien. Externe Mitglieder werden nicht entschädigt.
Die Mitglieder des Stadtrates (ohne Stadtpräsidenten) werden mit 50 Franken pro Stunde entschädigt (Administrative Aufwendungen, Repräsentationsaufgaben, Delegationen, usw.).
Der neu gewählte Stadtrat trifft sich am 11. Januar 2021 zur ersten ordentlichen Sitzung.