Österreich befindet sich bereits seit 19. Dezember 2020 im Lockdown. Zwar sind die Skigebiete offen, aber Handel, Gastronomie, Tourismus und Schulen müssen seither geschlossen halten. Ursprünglich sollte die Wiederöffnung in Stufen erfolgen. Denn es war geplant, dass jene, die sich einem Coronatest unterziehen, bereits ab dem 17. Jänner 2021 Vorteile für sich in Anspruch nehmen können, wie den Besuch von Events oder den Einkauf von Gütern, die man nicht täglich braucht, also etwa Kleidung und Bücher.
Mit «Freitestung» zum Friseur
«Freigetestete» Personen sollten ab diesem Zeitpunkt auch wieder zu persönlichen Dienstleistern wie etwa Friseure oder Masseure Zugang haben und Schulen den Präsenzunterricht aufnehmen. Das eigentliche Ende des Lockdowns war für den 24. Januar vorgesehen. Mit diesem «Zuckerl» des eine Woche nach vorne verschobenen Ende des persönlichen Lockdowns wollte die Regierung in Wien einen Anreiz geben, die an und für sich freiwilligen grossflächig durchgeführten Tests in Anspruch zu nehmen, um verlässlich Zahlen zur tatsächlichen Corona-Durchseuchung zu erhalten.
Die Gesetzesnovelle, die dieses «Freitesten» hätte ermöglichen sollen, wird aber nicht zustande kommen. Denn während das Gesetz den türkis-grün dominierten Nationalrat mit Sicherheit passiert hätte, hat die Opposition aus SPÖ, FPÖ und NEOS angekündigt, ihre knappe Mehrheit im Bundesrat, also der Länderkammer, die Gesetze bestätigen muss, zu nutzen. Damit wäre das Gesetz für zwei Monate auf Eis gelegt.
Lockdown um eine Woche verlängert
Für die regierende Koalition aus ÖVP und Grünen ist daher klar, dass der Lockdown um eine Woche verlängert werden muss. Ihr Plan, mit 18. Jänner über Freitestungen die Öffnung von Handel, Schule oder Kultur zu ermöglichen, sei durch die Haltung der Opposition nicht mehr umzusetzen, hieß es aus Regierungskreisen zur APA. Damit werde der Lockdown bis 24. Jänner nun für alle in Österreich, ob aktuell getestet oder nicht, gelten.
Die Folgen für den kleinen Grenzverkehr zwischen den beiden Seiten des Alpenrheins? Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass damit auch die seit dem 19. Dezember in Vorarlberg geltenden restriktiven Einreisebestimmungen, die ursprünglich mit dem 11. Januar 2021 auslaufen sollten, bis zum 24. Jänner verlängert werden. Also die Einreise nach «felix Austria» ist aus der Schweiz nur möglich, wenn man einen triftigen Grund, also Geschäftszwecke oder verwandtschaftliche Notwendigkeiten für die Fahrt vorbringen und einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen kann. Ansonsten herrscht eine sofortige zehntägige Quarantänepflicht. Grenzgänger sind freilich von diesen Bestimmungen ausgenommen. Rheintal24.ch wird Sie auf dem Laufenden halten.