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Kanton
20.01.2026
20.01.2026 08:11 Uhr

Warum das St.Galler Gesundheitsgesetz kein Tabubruch ist

«Wer nun so tut, als habe der Kanton eine neue Impfpflicht erfunden, blendet aus, dass die rechtliche Grundlage seit über einem Jahrzehnt besteht und demokratisch legitimiert ist.»
«Wer nun so tut, als habe der Kanton eine neue Impfpflicht erfunden, blendet aus, dass die rechtliche Grundlage seit über einem Jahrzehnt besteht und demokratisch legitimiert ist.» Bild: Collage: stgallen24
Kaum ein politisches Thema mobilisiert Emotionen so zuverlässig wie das Impfen. Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet ein kantonales Gesetzesupdate in St.Gallen nun erneut eine Grundsatzdebatte auslöst, die rechtlich längst geführt und demokratisch entschieden ist.

Die Diskussion um das revidierte St.Galler Gesundheitsgesetz zeigt vor allem eines: Politische Erinnerung ist kurz, Empörung dafür umso langlebiger.

Was derzeit als dramatischer Einschnitt in die persönliche Freiheit dargestellt wird, bewegt sich bei näherer Betrachtung vollständig innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und beruht auf mehrfach bestätigten Volksentscheiden.

Zentral ist dabei das Epidemiengesetz des Bundes. Dieses wurde 2013 vom Schweizer Stimmvolk mit deutlicher Mehrheit angenommen. Es hält ausdrücklich fest, dass Kantone in besonderen Situationen Impfungen für klar definierte Personengruppen als obligatorisch erklären können.

Gemeint sind nicht alle Bürger, sondern Personen mit erhöhtem Risiko oder besonderer Verantwortung, etwa im Gesundheits- oder Pflegebereich.

Ein generelles Impfobligatorium für die gesamte Bevölkerung ist rechtlich nicht vorgesehen.

Genau an diesem Punkt setzt das revidierte Gesundheitsgesetz des Kantons St.Gallen an. Es schafft keine neuen Kompetenzen, sondern präzisiert bestehende. Wer nun so tut, als habe der Kanton eine neue Impfpflicht erfunden, blendet aus, dass die rechtliche Grundlage seit über einem Jahrzehnt besteht und demokratisch legitimiert ist.

Dasselbe gilt für die vielzitierte Frage der Sanktionen.

Auch hier wird suggeriert, der Staat greife neu und hart durch. Tatsächlich hat das Stimmvolk erst kürzlich Stellung bezogen. Die sogenannte Freiheitsinitiative, die verlangte, dass Impfverweigerungen niemals sanktioniert werden dürfen, wurde 2024 klar verworfen.

Damit hat die Bevölkerung bestätigt, dass in bestimmten Fällen auch Konsequenzen zulässig sind. Wer diesen Entscheid ignoriert, stellt nicht den Staat, sondern den Volkswillen infrage.

Und die (theoretisch möglichen) 20'000 Franken Höchststrafe müssten erst von einem Gericht verfügt werden. Bis dato wurde in der Schweiz allerdings noch kein einziger Impfverweigerer gebüsst.

Wichtig ist zudem eine rechtliche Klarstellung, die in der Debatte gerne untergeht: Niemand kann in der Schweiz gegen seinen Willen geimpft werden.

Die Bundesverfassung schützt die körperliche Unversehrtheit. Ein Impfobligatorium bedeutet keine Zwangsimpfung, sondern eine Abwägung zwischen individueller Freiheit und dem Schutz Dritter. Dieses Spannungsfeld ist kein Zeichen von Willkür, sondern Kern eines liberalen Rechtsstaats.

Kritisch zu hinterfragen ist weniger das Gesetz als dessen politische Kommunikation. Begriffe wie «Impfpflicht» erzeugen Bilder, die rechtlich nicht zutreffen, aber emotional wirken.

Ebenso lädt die isolierte Nennung einer hohen Maximalbusse zu Fehlinterpretationen ein, obwohl Gerichte in jedem Einzelfall die Verhältnismässigkeit prüfen müssten. Hier hat die Regierung unnötige Angriffsflächen geboten.

Am Ende bleibt festzuhalten: Das St.Galler Gesundheitsgesetz bewegt sich auf dem Boden geltenden Rechts und mehrfach bestätigter Volksentscheide.

Wer daraus einen autoritären Umbau konstruiert, verkennt entweder die rechtlichen Grundlagen oder instrumentalisiert die Debatte bewusst.

Demokratie bedeutet nicht nur, Entscheidungen zu fällen, sondern sie auch dann zu akzeptieren, wenn sie einem nicht gefallen.

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Stephan Ziegler, stgallen24.ch
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