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Kanton
14.01.2026

Petition gegen Windpark St.Margrethenberg übergeben

Bild: zVg
Die IG Pro St.Margrethenberg hat dem Gemeinderat von Pfäfers eine Petition mit 3217 Unterschriften gegen die geplanten Windräder auf dem Grot-Maton übergeben.

Die IG Pro St.Margrethenberg übergab die Petition am 14. Januar 2026 dem Gemeinderat von Pfäfers. Die Übergabe fand vor zahlreichem Publikum statt, darunter viele Einwohner von St.Margrethenberg, und wurde von einem eigens für diesen Anlass komponierten Protestlied mit dem Titel «Sankt Margrethabärg, mir lön di nid verlore gah» umrahmt.

Die politische Gemeinde soll sich gemäss der IG für den Erhalt der wunderschönen und einzigartigen alpinen Landschaft sowie der Natur auf dem St.Margrethenberg einsetzen. Das Naherholungsgebiet soll ohne Windpark für die Bewohner sowie für die zahlreichen Gäste attraktiv und lebenswert bleiben.

Hohe Beteiligung als klares Zeichen

Die IG Pro St.Margrethenberg wertet die Anzahl von 3217 Unterschriften als «sensationellen Erfolg». Damit wurde das ursprüngliche Sammelziel um das Dreifache übertroffen. Auf dem St.Margrethenberg selbst haben rund 70 Prozent der Bevölkerung die Petition unterzeichnet, in der gesamten politischen Gemeinde Pfäfers sind es 18.5 Prozent der Bevölkerung.

Bild: zVg

Forderungen an die Gemeinde und Unterstützung durch Landschaftsschutz Schweiz

Mit der Petition fordern die Unterzeichnenden die Gemeinde auf, alle möglichen rechtlichen und politischen Schritte einzuleiten, um den St.Margrethenberg vor der Errichtung der geplanten vier Grosswindkraftanlagen zu schützen. Zudem soll ein Gutachten über die negativen Auswirkungen des geplanten Windparks auf Landschaft, Naherholung, Tourismus, Wirtschaft und Natur erstellt werden.

Die Vertreter der IG betonten an der Übergabe, dass sie Unterstützer erneuerbarer Energien seien, sich jedoch klar gegen den projektierten Windpark auf dem Grot-Maton aussprechen.

Als Gründe nannten sie unter anderem die Haltung der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, die sich bereits 2023 für den Erhalt der Landschaft und gegen den Windpark ausgesprochen habe. Diese Einschätzung sei inzwischen bestätigt worden. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Nähe zur Taminaschlucht mit dem historischen Bad Pfäfers sowie dem ehemaligen Benediktinerkloster mit der Barockkirche in Pfäfers.

Naturschutz und Sicherheitsbedenken als zentrale Argumente

Weiter verweist die IG auf die im Windparkgebiet nachgewiesene Auerhuhn-Population sowie auf den neuen Bartgeier-Horst im Taminatal. Diese Vorkommen stellten klare Ausschlusskriterien für die Erstellung von Windrädern dar. Im Jahr 2025 fand im Horst die erste erfolgreiche Brut von ausgewilderten Bartgeiern im Kanton St.Gallen statt.

Als weitere Ablehnungsgründe nennt die IG die eingeschränkte Effizienz von Windrädern im Winter, die Gefahr von Eisfall und Eiswurf über Distanzen von bis zu mehreren Hundert Metern, mögliche PFAS-Emissionen sowie die immer weiter nach unten korrigierten Angaben zur Stromproduktion.

Den Ortsbürgern seien ursprünglich Strommengen für 7300 bis 12'500 Haushalte in Aussicht gestellt worden, aktuell werde nur noch von rund 5'000 Haushalten gesprochen.

Die IG kündigte an, von der Ortsgemeinde als Landeigentümerin aufgrund der neuen Fakten und der massiv verringerten Ertragsprognosen eine grundsätzliche Neubeurteilung des Projekts zu verlangen.

Gemeindepräsident äussert deutliche Kritik

Gemeindepräsident Josef Riederer erklärte anlässlich der Petitionsübergabe, dass bei der Abstimmung der Ortsbürgergemeinde im Jahr 2023 viele relevante Fakten noch nicht bekannt gewesen seien und die negativen Auswirkungen des Windparks nicht thematisiert worden seien.

Er bezeichnete es zudem als unausgewogen, dass lediglich die Ortsgemeinde Pfäfers direkt finanziell profitiere, während für die Politische Gemeinde lediglich ein Fonds für öffentliche Projekte vorgesehen sei. Davon betroffen seien jedoch auch andere Dörfer im Taminatal.

Aus heutiger Sicht sei die Realisierung des Windparks sehr kritisch zu hinterfragen, da die Nachteile überwiegen würden. Als stossend bezeichnete er zudem, dass letztlich nicht die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde über den Windpark entscheiden könnten, sondern gemäss geltendem Gesetz der Kanton St.Gallen.

pd/ako
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