Robert Hegner schreibt:
«Die Impfpflicht, die unsere St.Galler Regierung im totalrevidierten Gesundheitsgesetz verankern will, ist eine Ungeheuerlichkeit! Medizinische Zwangsmassnahmen und medizinische Menschenversuche haben eine lange, unrühmliche Geschichte.
Menschenversuche
Dazu ein paar Beispiele:
- Zwangssterilisationen und medizinische Menschenversuche im nationalsozialistischen Deutschland. Als Lehre daraus entstand der Nürnberger Codex, der die freiwillige, informierte Einwilligung als Grundvoraussetzung medizinischer Massnahmen formuliert.
- Zwangsabtreibungen im Rahmen der chinesischen Ein-Kind-Politik.
- Zwangs-Elektroschocktherapie in den 30er bis 50er Jahre auch gegen den Willen der Patienten.
Der Entwurf zum revidierten St.Galler Gesundheitsgesetz liefert die gesetzliche Grundlage, um sich nahtlos in diese unrühmliche Tradition einzureihen.
In Ausnahmen nicht zu trauen
Vielleicht möchte jetzt jemand einwenden, dass diese Vergleiche unzulässig seien, da heute doch niemand auf die Idee käme, z.B. massenweise Zwangssterilisationen durchzuführen. Bedenken Sie jedoch, dass all diese Massnahmen natürlich immer in Einklang waren mit der gerade vorherrschenden Ideologie und insofern immer als notwendig und im besten Interesse der Gesellschaft begründet wurden.
Leider ist dem Staat eben gerade in Ausnahmesituationen nicht zu trauen. Die katastrophale, totalitäre, komplett unverhältnismässige Coronapolitik ist das beste aktuelle Beispiel dafür. Deshalb ist eine solche gesetzliche Grundlage für medizinische Zwangsmassnahmen brandgefährlich!
Totalitäres Unrechtsregime
Leider ist dieser Gesetzesentwurf nur das letzte Beispiel einer höchst bedenklichen Entwicklung im Kanton St.Gallen. Schritt für Schritt werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen für ein totalitäres Unrechtsregime. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang das neue Polizeigesetz, mit dem unter dem schönfärberischen Titel ‹präventive Polizeiarbeit› rechtstaatliche Prinzipien auf den Kopf gestellt und staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet werden.
Wenn Falsche an der Macht sind?
Ich unterstelle der Regierung keine schlechten Absichten beim Verfassen solcher Gesetze. Doch sie sollte sich die Frage stellen: wie gefährlich ist so ein Gesetz, wenn mal ‹die Falschen› an der Macht sind? Nicht gute Absichten machen Gesetze ungefährlich, sondern deren wirksame Begrenzung. In diesem Sinne gehört der Impfpflicht-Artikel ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Oder es sind dagegen politische Massnahmen zu ergreifen.»