In einer gemeinsamen Standesinitiative verlangen die Werdenberger Kantonsräte Sascha Schmid (SVP) und Christian Lippuner (FDP) eine schnelle Klärung für Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Fürstentum Liechtenstein arbeiten.
Hintergrund ist die Ankündigung des Kantonalen Steueramts, ab der Steuerperiode 2027 keine Säule-3a-Abzüge mehr für diese Personengruppe zuzulassen – eine Vorgabe der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Bundesvorgabe stellt eingespielte Praxis auf den Kopf
Gemäss dem Amt für Statistik des Fürstentums Liechtenstein arbeiteten im Jahr 2024 15’262 Personen mit Schweizer Wohnsitz im Nachbarland. Ein grosser Teil davon lebt im St.Galler Rheintal, im Sarganserland und im Werdenberg.
Für diese Menschen sei Liechtenstein ein naheliegender und niederschwelliger Arbeitsmarkt, und sie dürften «nicht schlechter gestellt werden als andere Schweizer Steuerzahler», hält Kantonsrat Sascha Schmid fest.
Seit fast 40 Jahren können Grenzgänger trotz Unterstellung unter die liechtensteinische AHV Beiträge in die Säule 3a einzahlen und vom steuerlichen Abzug profitieren. Die ESTV will diese Praxis nun abrupt ändern und argumentiert, die Säule 3a setze eine Unterstellung unter die schweizerische AHV voraus.
Diese Auslegung erstaunt, denn in einem Zusatzabkommen zum Sozialversicherungsabkommen von 1989 wurde ausdrücklich geregelt, dass aufgrund der weitgehend identischen Systeme Freizügigkeitsguthaben direkt übertragen werden können. An der Rechtslage habe sich seither nichts geändert.
Kantonsrat Christian Lippuner kritisiert diese Kehrtwende deutlich: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine funktionierende und unbürokratische Lösung ohne ersichtlichen Grund abgeschafft werden soll. Damit erzeugt der Bund völlig unnötige Rechtsunsicherheit.»
Folgen für Betroffene und Steuerzahler
Die Säule 3a gilt als wichtiges Instrument der privaten Altersvorsorge. Ein Wegfall des steuerlichen Abzugs würde Grenzgänger finanziell schlechterstellen und ihre Vorsorge schwächen. Dies erhöhe das Risiko, im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein.
Es liege im Interesse von Kanton und Bund, dass diese grosse Personengruppe im Alter finanziell abgesichert sei und nicht zur Belastung der Allgemeinheit werde, betont Sascha Schmid. Der Entscheid der ESTV stelle zudem eine «ungerechtfertigte Benachteiligung von Schweizer Steuerzahlern» dar.
Forderung nach einer Anpassung des BVG
Mit ihrer Standesinitiative wollen Schmid und Lippuner erreichen, dass die Bundesversammlung das BVG so präzisiert, dass der steuerliche Abzug von Säule-3a-Beiträgen für Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort in Liechtenstein ausdrücklich möglich bleibt.
Christian Lippuner erwartet vom Bund «eine praxistaugliche und faire Lösung statt Bürokratie und Formalismus, die keiner braucht und Tausende Menschen aus unserer Region betrifft». Der Kanton St.Gallen müsse sich klar für seine Bürger einsetzen.