Die Gemeinde hat die Aufgabe, Gemeindestrassen, Trottoirs und öffentliche Plätze vom Schnee zu räumen. An Kantonsstrassen sind die Mitarbeiter des Kantons zuständig. Bereits früh am Morgen wird mit den Räumarbeiten begonnen, damit der Berufsverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel möglichst befahrbare Strassen erhalten.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Angestellten der Gemeinde und des Kantons mit vollem Einsatz unterwegs sind. Trotzdem kann es vorkommen, dass nicht jeder Platz und jede Strasse schon frühmorgens vom Schnee befreit ist.
In erster Linie werden viel befahrene Strassen geräumt. Es kann also nicht selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind.
Wichtiges Verhalten während des Winterdienstes
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird die Bevölkerung gebeten, während des aktiven Winterdienstes nicht auf Trottoirs, in Parkverboten oder ausserhalb von markierten Parkfeldern zu parkieren.
Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, welche beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen. Private Haus- und Garagenzufahrten sind Sache der Grundeigentümer oder der Mieter. Der weggeräumte Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund gelagert werden. Die Gemeinde dankt für das Verständnis.
Meldung von Schäden durch den Winterdienst
Sollten durch den Winterdienst Schäden an Gebäuden, Stellriemen oder Zäunen verursacht werden, bittet die Gemeinde, diese Schäden mittels Bilder zu dokumentieren und dem Bauamt zuzustellen (bauamt@thal.ch). Sie entschuldigt sich bereits jetzt für mögliche Unannehmlichkeiten und versichert, sich um eine rasche Schadenbehebung zu bemühen.