Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat am Wochenende über zwei Varianten der neuen Kantonsverfassung abgestimmt – eine Version ohne und eine mit kantonalem Ausländerstimmrecht. Die Bevölkerung hat sich eindeutig festgelegt: 77.8 Prozent der Stimmen entfielen auf die Vorlage A ohne Ausländerstimmrecht. 13’891 Stimmbürger votierten dafür, 3’960 dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 50.2 Prozent.
Die alternative Vorlage B, welche ein kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer vorgesehen hätte, blieb deutlich chancenlos. Lediglich 27.2 Prozent sagten Ja (4’798 Stimmen), während 12’831 Stimmbürger die Vorlage ablehnten. Damit steht fest, dass Appenzell Ausserrhoden per 1. Januar 2026 eine neue Kantonsverfassung erhält – jedoch ohne die geplante Ausweitung der politischen Rechte auf ausländische Einwohner.
Für den zuständigen Regierungsrat Yves Noël Balmer ist das klare Ergebnis ein starkes Signal: «Der Kanton ist gerüstet für seine Zukunft. Wir sind parat – mindestens auf Verfassungsebene.» Er spricht von einer «Riesenfreude» und davon, dass in den vergangenen sieben Jahren eine Vorlage erarbeitet worden sei, die eine breite Mehrheit überzeugt.
Im Kantonsrat war die Totalrevision weitgehend unbestritten. Kontrovers blieb am Ende einzig die Frage des Ausländerstimmrechts. Vorgesehen war ein aktives Stimm- und Wahlrecht für ausländische Einwohner, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben und im Kanton wohnhaft sind. Eine Wahl in kantonale Gremien wie den Kantonsrat wäre jedoch nicht möglich gewesen. Da insbesondere die SVP diese Erweiterung ablehnte, gelangten zwei Varianten an die Urne.
Obwohl bereits fünf der zwanzig Gemeinden von Appenzell Ausserrhoden ein kommunales Ausländerstimmrecht kennen, folgte die kantonale Stimmbevölkerung der traditionell zurückhaltenderen Linie und entschied sich wie erwartet für die restriktivere Variante.
Die neue Verfassung ersetzt das bisherige Grundgesetz aus dem Jahr 1995. Sie wurde umfassend modernisiert und enthält unter anderem erweiterte Zielsetzungen im Bereich Umwelt und Energie. So sollen der Energieverbrauch gesenkt und eine Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zudem wird eine Ombudsstelle geschaffen, an die sich Bürger bei Problemen mit der Verwaltung wenden können.