Bei der Kontrolle zeigte sich, dass ein 50-jähriger Vietnameser und ein 27-jähriger Kosovare ohne gültige Arbeitserlaubnis tätig waren. Ein 48-jähriger Albaner versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, konnte jedoch kurz darauf gestoppt werden. Auch er verfügte über keine Bewilligung zur Arbeitsaufnahme.
Die Polizei nahm sämtliche Männer vorläufig fest
Für den 27-Jährigen verfügte das Migrationsamt eine Wegweisung sowie ein Einreiseverbot; die Staatsanwaltschaft stellte zudem einen Strafbefehl aus. Im Fall des 48-Jährigen entschied das Migrationsamt ebenfalls auf Wegweisung und Einreiseverbot, begleitet von einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. Beim 50-jährigen Arbeiter prüft das Migrationsamt weitere straf- und ausländerrechtliche Massnahmen.
Die Arbeitgeber der festgestellten Männer, tätig als Subunternehmer, werden wegen Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne Bewilligung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Zusätzliche Abklärungen sollen klären, ob Verstösse bei Sozialversicherungsbeiträgen oder Quellensteuern vorliegen.
Kanton verweist nicht gemeldete Subunternehmen von der Baustelle
Das kantonale Hochbauamt stellte fest, dass die betroffenen Männer für zwei Subunternehmen tätig waren, die von den Erstunternehmen nicht gemeldet worden waren. Der Kanton reagierte unmittelbar: Sämtliche nicht gemeldeten Subunternehmen mussten die Baustelle der Kantonsschule Sargans sofort verlassen.