Die kommunalen Pflegekosten orientieren sich weiterhin an den vom Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden jährlich festgelegten Maximalansätzen. Diese Pflegekosten werden auf Krankenkassen, Bewohner sowie die Gemeinden als Restfinanzierende verteilt. Sowohl die kantonalen als auch die kommunalen Ansätze für die kommenden Pflegeleistungen bleiben im neuen Jahr gleich hoch.
Erhöhte Pensionstaxen aufgrund gestiegener Kosten
Die Gebühren für die Pension erhöhen sich je nach Zimmerkategorie um 5 bis 12 Franken pro Tag. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die generellen Kostensteigerungen rund um die Unterbringung von Bewohnern und andererseits die Modernisierung einzelner Zimmer, die bereits umgesetzt wurde oder in Planung ist.
Höhere Zuschläge für Kurzzeitaufenthalte
In Abstimmung mit weiteren Heimen im Kanton steigen ebenfalls die Zuschläge für Kurzzeitaufenthalte. Solche Aufenthalte über wenige Wochen – etwa nach einem Spitalaustritt – entsprechen einem wachsenden Bedürfnis der Bevölkerung. Da sie jedoch mit einem erhöhten Ressourcenaufwand verbunden sind, entstehen zusätzliche Kosten, die nun in der Taxordnung 2026 abgebildet werden.
Taxordnung online einsehbar
Die neue Taxordnung 2026 ist auf der Website der Gemeinde unter dem Menüpunkt «Verwaltung > Reglemente» einsehbar und steht dort auch zum Download bereit.