Das Gebiet «Unterer Werdbüchel» zählt zu den wenigen verbleibenden Entwicklungsflächen der Gemeinde Heiden. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, diese Fläche zweckmässig zu nutzen. Die Gemeinde hat die Aufgabe, eine realisierbare Erschliessung zu definieren, die von der Bauherrschaft umgesetzt werden kann.
Um die optimale Erschliessung des Gebiets sicherzustellen, prüfte die Gemeinde verschiedene Varianten. Zwei unabhängige Rechtsgutachten kamen zum Schluss, dass eine Erschliessung über die Weidstrasse sowohl rechtskonform als auch zweckmässig und mit den geringsten Eingriffen umsetzbar ist.
Genehmigung und öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat genehmigte den Überbauungsplan «Unterer Werdbüchel», das dazugehörige Strassenprojekt sowie den Teilzonenplan. Die Vernehmlassung bei den kantonalen Stellen wurde bereits durchgeführt.
Die öffentliche Mitwirkung fand zwischen dem 27. Juni und dem 26. August 2024 statt, der Mitwirkungsbericht wurde im April 2025 veröffentlicht. Die im Rahmen der Mitwirkung eingereichten Stellungnahmen wurden sorgfältig geprüft und, soweit möglich, im Projekt berücksichtigt.
Öffentliche Auflage und Information der Bevölkerung
Die Planungsgrundlagen liegen vom 8. November bis 8. Dezember 2025 öffentlich aus. Interessierte Personen können die Unterlagen während dieser Frist bei der Bauverwaltung im Rathaus (2. Obergeschoss) einsehen oder online unter www.heiden.ch/auflage abrufen.
Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses lädt der Gemeinderat am Donnerstag, 6. November 2025, um 18.30 Uhr zu einer öffentlichen Orientierung im evangelischen Kirchgemeindehaus ein. Dort wird die Bevölkerung ausführlich über das Projekt informiert.