Die «Initiative für eine Zukunft» fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen über 50 Millionen Franken. Sie sieht eine lückenlose Besteuerung und folglich keine Ausnahmen vor. Zudem verlangt sie gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung der Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz.
Der Ertrag soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen und zweckgebunden für die Klimapolitik verwendet werden.
Die Volksinitiative zielt auf das Substrat der Erbschaftssteuer ab, das heute allein in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Die Kantone achten bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen auf ein Gleichgewicht zwischen Steuererträgen, dem Erhalt der Wertschöpfung in der Schweiz und der Standortattraktivität.
Die Erträge der Erbschafts- und Schenkungssteuern sind nicht unerheblich. Von 2022 bis 2024 beliefen sie sich im Kanton St.Gallen auf durchschnittlich 80 Millionen Franken pro Jahr. Die Einführung einer Bundeserbschaftssteuer würde die kantonale Zuständigkeit konkurrenzieren.
Die Einführung der neuen Bundeserbschaftssteuer würde zwar zu zusätzlichen Steuereinnahmen für Bund und Kantone führen.
Es ist jedoch zu befürchten, dass die künftigen Steuererträge über alle Steuerarten hinweg geringer ausfallen.
Mit der Initiative besteht die Gefahr, dass bereits das Verhalten weniger Personen eine markant negative Auswirkung auf die Einkommens- und Vermögenssteuereinnahmen hat – sei dies durch Abwanderung oder durch einen Verzicht auf den Zuzug in die Schweiz.
Die von der Initiative geforderte neue Steuer hätte zudem einschneidende Auswirkungen auf Familienunternehmen, die in der Schweiz nicht selten den Grossteil einer Erbmasse ausmachen. Die Bundeserbschaftssteuer würde diesen Unternehmen Ressourcen entziehen, die nicht mehr für Investitionen zur Verfügung stünden.
Der Fortbestand dieser Unternehmen und damit der Arbeitsplätze in der Schweiz wäre gefährdet, weil mit einem Teilverkauf oder einer vorsorglichen Verlegung des Wohnsitzes des Erblassers oder der Erblasserin ins Ausland gerechnet werden müsste.
Der hiesige Wirtschaftsstandort würde bei einer Annahme der Initiative geschwächt, was zu einer Erhöhung der Steuern für alle führen könnte.
Die Regierung empfiehlt den Stimmberechtigten aus den vorgenannten Gründen, die Initiative abzulehnen.