Die Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal sowie der darin enthaltene erste Nachtrag regeln die Überführung der Angehörigen der bisherigen Feuerwehren in die neue Organisation.
Ebenso wird die unentgeltliche Einbringung des Materials der bisherigen Feuerwehren in die neue Feuerwehr Unteres Rheintal auf den 1. Januar 2026 festgelegt.
Nachtrag schafft volle Handlungsfähigkeit des Zweckverbands
Der im Dokument enthaltene erste Nachtrag bestimmt zudem, dass der Zweckverband Feuerwehr Unteres Rheintal mit der Genehmigung der Vereinbarung bereits vollumfänglich handlungsfähig wird. Dies ermöglicht eine frühzeitige organisatorische und administrative Vorbereitung auf den Zusammenschluss.
Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen
Die Vereinbarung unterstand vom 28. August bis 6. Oktober dem fakultativen Referendum. In keiner der fünf beteiligten Gemeinden – Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau – wurde das Referendum ergriffen.
Nächster Schritt: Genehmigung durch den Kanton
Da die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, kann die Vereinbarung nun weitergeführt werden. Voraussichtlich Ende des Monats wird sie dem kantonalen Sicherheits- und Justizdepartement zur Genehmigung des ersten Nachtrags eingereicht. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gründung der gemeinsamen Feuerwehr Unteres Rheintal vollzogen.