Am 9. September verfügte der Kanton St.Gallen den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Schilt-Rudel. Der Bund hatte zuvor den Abschuss von zwei Dritteln der diesjährigen Jungwölfe bewilligt.
Das Schilt-Rudel war in diesem Jahr für mehrere Nutztierrisse in fachgerecht geschützten Situationen im Weisstannental verantwortlich.
Regulation im Schilt-Rudel abgeschlossen
Am vergangenen Dienstag und Mittwoch wurde jeweils ein Jungwolf erlegt. Somit ist die Regulation des Schilt-Rudels für dieses Jahr beendet. Gegenwärtig ist es das einzige Wolfsrudel im Kanton St.Gallen, in dem ein Teil der Jungwölfe zum Abschuss freigegeben wurde.
Die proaktive Wolfsregulation ist nach Einwilligung des Bundes zwischen dem 1. September und dem 31. Januar möglich.
Zuständigkeit für den Abschuss
Zum Abschuss berechtigt sind die Wildhut sowie spezifisch ausgebildete Jagdrevierpächterinnen und -pächter im Abschussperimeter.
Ziel der Wolfsbewirtschaftung
Mit dem Abschuss eines Teils der Jungwölfe will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, die die Wölfe später trotz fachgerechter Schutzmassnahmen verursachen könnten.
Zudem sollen die Tiere durch die Rudelbewirtschaftung scheu gehalten werden, sodass sie den Menschen und Nutztieren ausdem Weg gehen. Damit soll gewährleistet werden, dass Schafe und Ziegen auf den Alpen sicher weiden können.
Drei Säulen des Wolfsmanagements
Das Wolfsmanagement des Kantons St.Gallen basiert auf drei Säulen: einer guten Information der Bevölkerung, fachgerecht umgesetztem Herdenschutz sowie der Regulation von Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten zeigen.