Was mit einem Handschlag für 300 Franken pro Monat begann, entwickelte sich laut Recherchen des Justiz-Portals «Inside-Justiz.ch» zu einem unbewilligten Reitbetrieb – begleitet von Anzeigen, Verleumdungen und Behördenreaktionen, die ihn als Eigentümer nicht schützten, sondern kriminalisierten.
2019 stellte Holderegger dem Ehepaar K. Pferde auf dem Hof in Gais ein – ein unkomplizierter Deal. Doch ab 2022 boten die beiden über ihre Einzelfirma «My XY-Farm» (Name bekannt) kommerziell Reitstunden, Events und Therapieangebote an – ein klares Vergehen gegen das seit 1998 bestehende Gewerbeverbot der Gemeinde.
Als Holderegger dem Ehepaar K. daraufhin kündigte, folgten laut «Inside-Justiz» systematische Verleumdungen, Behörden wurden manipuliert, Nachbarn einbezogen. Für Holderegger, Wirtschaftssoziologe und Psychotherapeut, war das ein Muster «Pseudologia phantastica» – krankhafte, gezielte Lügen, die er als gezielte Rufmordkampagne beschrieb.
Die Reaktion der Appenzeller Justiz: dramatisch und paradox.
Das Gericht erliess mehrere superprovisorische Verfügungen, mit denen Peter Holderegger jede Handlung auf seinem Hof untersagt wurde – ohne Anhörung, ohne rechtliches Gehör, ohne Rücksicht auf die Eigentümerrechte (Art. 265 ZPO/Art. 29 BV). Selbst Strafbefehle wegen angeblich «unerlaubter Selbsthilfe» wurden später eingestellt – ohne Entschuldigung oder Erklärung.
Nicht besser agierte die Kommunikationsabteilung der Appenzeller Ausserrhoder Justiz: Mediensprecher Khalil Beydoun forderte von «Inside-Justiz» das Gegenlesen des Artikels – ein unzulässiger Versuch, redaktionelle Arbeit zu kontrollieren, der in jedem Journalismus-Seminar als beispielhaft falsch gilt.