Der von der Regierung vorgeschlagene Weg, das Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes aufzunehmen, ist für die Fraktionen von SVP und Mitte-EVP nicht nachvollziehbar.
Dass dieser Weg schneller zu Rechtssicherheit führt, sei aufgrund der Tatsache, dass noch nicht einmal die Vernehmlassung zur Totalrevision des Volksschulgesetzes gestartet wurde, nicht offensichtlich.
An Motion festhalten
Letztendlich könne auch nicht von Rechtssicherheit gesprochen werden. Auch das Volksschulgesetz oder Teile davon, können direkt beim Bundesgericht angefochten werden.
Die beiden Fraktion seien zudem überzeugt, dass hier das Volk - als höchste Instanz in unserem direktdemokratischen System – darüber entscheiden soll, die Schulformen im Kanton St.Gallen abzusichern.
Es könne also auch nicht von einer Übersteuerung richterlicher Entscheide gesprochen werden. Der Gewährleistung einer vom St.Galler Stimmvolk beschlossenen Verfassungsbestimmung durch das nationale Parlament blicke man zuversichtlich entgegen.
Die Fraktionen von Mitte-EVP und SVP halten deshalb an ihrer Motion fest.