Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
St. Margrethen
02.11.2020
03.11.2020 10:15 Uhr

St.Margrethen überarbeitet kommunale Nutzungsplanung

Gemeindepräsident Reto Friedauer steuert mit dem Gemeinderat den gesamten Planungsvorgang (Bild: Archiv Ulrike Huber)
Gemeindepräsident Reto Friedauer steuert mit dem Gemeinderat den gesamten Planungsvorgang (Bild: Archiv Ulrike Huber) Bild: Ulrike Huber
Mit dem revidierten Richtplan, Zonenplan und Baureglement ist in St.Margrethen die Basis gelegt für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen.

Im März 2013 hat das Schweizer Stimmvolk eine Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) deutlich angenommen. Mit diesem Verdikt ist die Siedlungsentwicklung in Zukunft verstärkt nach innen zu lenken, um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten. Die künftige bauliche Entwicklung muss primär im bestehenden Siedlungsgebiet stattfinden. Auf der Grundlage des neuen Raumplanungsgesetzes hat der Kanton St. Gallen den kantonalen Richtplan (Teil Siedlung) überarbeitet; am 1. November 2017 trat dieser in Kraft. Auf den 1. Oktober 2017 hat der Kanton St. Gallen zudem ein neues Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft gesetzt. Mit der vorliegenden Ortsplanungsrevision sollen die Anforderungen von Bund und Kanton für die Raumnutzung auf kommunaler Ebene umgesetzt werden.

Konzept der räumlichen Entwicklung

Der Gemeinderat hat am 21. August 2017 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Am 19. März 2018 hat er als Erstes ein Konzept der räumlichen Entwicklung verabschiedet. Darin wurden die Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. Für alle Quartiere wurde das Innenentwicklungspotenzial ermittelt. Am 13. Juni 2018 wurden die Ergebnisse in einem Bürgerworkshop diskutiert. Basierend auf den Zielvorstellungen von Gemeinderat und Bürgerschaft wurden anschliessend die Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde (Richtplan, Zonenplan, Baureglement) überarbeitet.

Kommunaler Richtplan

Die Politische Gemeinde stimmt im kommunalen Richtplan die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet für einen Planungshorizont von 15 bis 25 Jahren aufeinander ab. Der Richtplan umfasst sozusagen die raumplanerischen Hausaufgaben. Der kommunale Richtplan ist ein rollendes Planungsinstrument, das laufend den aktuellen Planungsständen und insbesondere den Zielen der Gemeinde angepasst wird. Im Jahr 2007 erfolgte die letzte Gesamtüberarbeitung des kommunalen Richtplans. Die Richtplaninhalte sind behördenverbindlich.

Baureglement wird an neues Recht angepasst

Die Ziele der Revision des kantonalen Baugesetzes waren unter anderem die Schaffung von Instrumenten für eine optimale Nutzung der Bauzonen, die Deregulierung der bisherigen Baupolizeivorschriften sowie eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Bauvorschriften innerhalb des ganzen Kantons. Mit der Revision wurden neue Baubegriffe und Messweisen eingeführt. Aufgabe der Gemeinden ist es nun, die kommunalen Baureglemente an das neue Recht anzupassen.

Neue Aufgabenverteilung im Baureglement

Auch die Aufgabenteilung zwischen Gemeinderat, Baukommission und Bauverwaltung wird mit dem neuen Baureglement teilweise neu geregelt. Der Gemeinderat fokussiert neu auf seine strategischen Aufgaben als Planungsbehörde. Die Baukommission wird neu als Baubewilligungsbehörde eingesetzt. Verschiedene Aufgaben werden auch der Bauverwaltung übertragen.

Nutzungszonen neu bezeichnet

Die kommunalen Nutzungszonen werden nach der Vorgabe des Kantons neu bezeichnet. Verschiedene Zonentypen gibt es im neuen PBG nicht mehr (Kurzone, Grünzone, Übriges Gemeindegebiet, Zone für Skiabfahrt, Gewerbe-Industrie-Zone, Industriezone). Sie müssen mit der Revision des Baureglements in eine andere Zone überführt werden. Die Regelbaumasse wurden gesamthaft überarbeitet.

Zonenplan schafft die Grundlage

Der Zonenplan bildet zusammen mit dem Baureglement den Rahmennutzungsplan. Zonenplan und Baureglement schaffen zusammen den grundeigentümerverbindlichen Rahmen für die zulässige bauliche Nutzung im Gemeindegebiet. Ein Hauptfokus in der Gemeindeentwicklung soll in den kommenden Jahren vor allem auf drei bahnhofsnahe Gebiete gelegt werden (Areal Alp, Bahnhof Süd, Rheinstrasse). In allen drei Arealen gilt eine Sondernutzungsplanpflicht.

Wohngebiete in Mischzone

Verschiedene Wohngebiete sind im rechtskräftigen Zonenplan einer Mischzone zugewiesen. Effektiv werden sie heute aber als Wohngebiete genutzt. Die vereinzelt bestehenden gewerblichen Nutzungen sind auch mit einer Wohnzone vereinbar. In verschiedenen Gebieten soll mit einer Umzonung von einer Misch- in eine reine Wohnzone die bestehende Wohnqualität langfristig gewährleistet werden. In vier Gebieten (Nebengraben, Hauptstrasse West Höhe Äueli, Parkplatz Zoll und Pumpwerk Neudorf) erfolgt mit der Revision des Zonenplans eine Nutzungsänderung.

Wohnzonen niedriger Dichte neu konzipiert

Mit der Überarbeitung des Baureglements wurden die Wohnzonen niedriger Dichte (W1/W2 resp. W9.5/W11.5) neu konzipiert. Während mit der Wohnzone W9.5 vor allem der Erhalt der kleinräumigen Strukturen bezweckt wird, ermöglicht die Wohnzone W11.5 eine etwas intensivere bauliche Entwicklung. Das Areal Bruggerhorn soll seiner künftigen Nutzung für Zollzwecke entsprechend in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingeteilt werden. Im Weiteren regelt der Zonenplan die Themen Lärm, Wald, Gewässer und Verkehrsflächen sowie Erschliessungsfragen.

Mehr Einwohner in St.Margrethen

Die Gemeinde St. Margrethen ist für eine bedarfsgerechte Dimensionierung ihrer Bauzone verantwortlich. Dabei darf der 15-Jahresbedarf nicht überschritten werden. Der Kanton rechnet für St. Margrethen in diesem Zeithorizont mit einer Bevölkerungszunahme von 710 Personen. Die Baulandreserven entsprechen heute einer Kapazität für 630 zusätzliche Einwohner. Mit dem neuen Zonenplan ergibt sich eine Gesamtkapazität von 850 zusätzlichen Einwohnern. Dieser Bevölkerungszuwachs kann mit dem neuen Zonenplan abgedeckt werden.

Parkierungsreglement fasst Vorschriften zusammen

Mit der Revision der Ortsplanung werden sämtliche kommunale Vorschriften rund ums Parkieren in einem Parkierungsreglement zusammengefasst. Das Reglement definiert zum einen die Erstellungspflicht für private PW-, Motorrad- und Veloabstellplätze. Das Prinzip ist einfach: je besser die Erschliessung mit ÖV ist, desto tiefer ist das zu erstellende Pflichtangebot. Zum andern wird die öffentliche Parkierung geregelt. Der bestehende Reglementsentwurf orientiert sich am Grundsatz, dass Parkflächen auf öffentlichem Grund und auf allgemein zugänglichen Parkflächen zu bewirtschaften sind. Nur auf diese Weise lässt sich erreichen, dass der zusehends knappe Parkraum zweckmässig und wesensgerecht genutzt wird.

Weiterer Ablauf

Die Nutzungsplanung wurde anfang Juli in die kantonale Vorprüfung verabschiedet. Die für Ende Oktober vorgesehene Bürgerversammlung musste coronabedingt abgesagt werden. Als alternativen Informationskanal wurden vier kommentierte Powerpoint-Präsentationen auf der Homepage der Gemeinde St.Margrethen online gestellt (https://www.stmargrethen.ch/politik-verwaltung/publikationen/aktuelles.html/331/news/1110). Im November finden jeweils am Dienstag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr (3./10./17./24.11) Bürgersprechstunden für Einzelanliegen statt. Nach dieser Mitwirkungsphase folgt eine Überarbeitung, bevor das Gesamtpaket im 1. Semester 2021 öffentlich aufgelegt wird.

pd
Demnächst