Am 31. Januar 2025 ist ein Einfamilienhaus aufgrund eines Brandfalles stark und die angebaute Scheune total zerstört worden. Das darin wohnhafte Ehepaar musste kurzfristig in ein Hotelzimmer einquartiert werden und konnte nach mehreren Wochen eine Übergangswohnung umziehen.
Seither – somit seit mehr als vier Monaten – warten die Eigentümer der Liegenschaft auf eine Baubewilligung seitens vom Kanton. Der Grund für die kantonale Bewilligung ist die Ausgangslage, dass das betroffene Wohnobjekt ausserhalb der Bauzone stand und somit das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) für die abschliessende Bewilligung zuständig ist.
Baugesuch für Sanierung und Wiederaufbau
Es solle erwähnt sein, dass sie das bestehende Einfamilienhaus sanieren und die vorher bestehende Scheune wiederaufbauen möchten. Es ist für Broger schwierig zu verstehen, dass ein Baugesuch nach einem Brandfall gleich lange dauert, wie bei einem Neubau ausserhalb der Bauzone.
Die Eigentümer haben innert weniger Minuten / Stunden viel verloren und warten seither, auf das Recht den Vorzustand wieder herstellen zu dürfen. Ist es tatsächlich richtig, dass ein solches Verfahren nun mehr als vier Monate dauert? Ist es richtig, dass die Eigentümer nach einem solchen Schicksalsschlag so lange auf die Bewilligung warten müssen?
Andreas Broger bittet die St.Galler Regierung daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass ein solches Baugesuchsverfahren beschleunigt behandelt werden sollte?
- Was spricht aktuell gegen eine schnellere Bearbeitung?
- Ist für eine mögliche Beschleunigung eine gesetzliche Anpassung notwendig?