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Thal
20.03.2025

Umbau Bahnunterführung Buriet: Bald gibt's Knöllchen

Bild: Kanton St.Gallen
Die Sanierung der Bahnunterführung Buriet dauert bis Dezember 2025. Der Verkehr wird meist einspurig geführt, teils gesperrt. Fahrverbote auf Nebenstrassen werden nach einer Kulanzfrist ab 26. März gebüsst.

Seit Mitte Februar laufen die Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Bahnunterführung Buriet. Im Zuge dieser Bauarbeiten hat die Kantonspolizei St.Gallen eine befristete Verkehrsanordnung mit diversen Begleitmassnahmen wie beispielsweise Fahrverboten auf diversen Strassen und Umfahrungsrouten erlassen. Während einer Kulanzfrist von einem Monat verweist ein Verkehrsdienst die Verkehrsteilnehmenden, die besagte Strassen trotzdem befahren wollen, auf den richtigen Weg. Danach wird die Kantonspolizei St.Gallen Kontrollen durchführen und Verkehrsteilnehmer büssen.

Baustelle grossräumig umfahren

Gemäss Tiefbauamt dauern die Bauarbeiten voraussichtlich bis Mitte Dezember 2025. Während der Bauzeit wird der Verkehr grösstenteils einspurig mittels Lichtsignalanlage geführt. Zwischenzeitlich sind Vollsperrungen erforderlich. Der Verkehr wird während den Sperrungen grossräumig umgeleitet. Der Durchgang für Zufussgeher und Velofahrer bleibt mit kurzen Einschränkungen während der Bauzeit offen. Die Verkehrsanordnung wurde auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen publiziert. 

Die SBB und das kantonale Tiefbauamt empfehlen den Verkehrsteilnehmern, auch während der einspurigen Verkehrsführung, die Baustelle nach Möglichkeit grossräumig zu umfahren. Frühzeitige Details zum Verkehrsregime und zu den Umleitungen sind unter www.tiefbau.sg.ch/buriet zu finden.

Gefährliche Situationen

In der Planungsphase der Baustelle sind sowohl durch die betroffenen Gemeinden als auch durch Anwohner Bedenken zu möglichem Ausweichverkehr auf Nebenstrassen aufgekommen. Die grösstenteils bereits mit Fahrverboten belegten Strassen sind Teile von kantonalen und regionalen Velo-, Skating- und Wanderwegrouten und lassen Begegnungssituationen zwischen Fahrzeugen kaum zu, was zu gefährlichen Situationen für sämtliche Verkehrsteilnehmer führen können. Aus diesem Grund hat die Kantonspolizei St.Gallen in Absprache mit allen Beteiligten der Kontrolle der Baustellenverkehrsmassnahmen und der mit Fahrverboten belegten Strassen zugestimmt.

Mit dem Start der einspurigen Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage ab dem 26. März 2025 werden Mitarbeitende von Verkehrsdienst-Firmen auf den mit Fahrverboten belegten Strecken präsent sein. Sie werden während einer Kulanzfrist von einem Monat Verkehrsteilnehmee, die trotz Fahrverbot die Strecken befahren wollen, auf den richtigen Weg verweisen. Danach werden die Fahrverbote durch die Kantonspolizei St.Gallen kontrolliert werden. Ab dann haben Verkehrsteilnehmer mit einer Busse von 100.- Franken zu rechnen. 

pd/fam
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